Wäre es ohne eine Mehrheit das Dringlichkeitsverfahren zur Verlängerung der Chatkontrolle gekommen? Wenn man gegen diese Art der Kontrolle ist muss man dann auch hier dagegen stimmen?
Sie schreiben:
"In den vergangenen Tagen wurde vielfach behauptet, die Abstimmung am Dienstag habe bereits die Einführung einer Chatkontrolle bedeutet. Das ist nicht richtig. Am Dienstag wurde ausschließlich über das Dringlichkeitsverfahren abgestimmt. Die eigentliche inhaltliche Entscheidung fiel heute. Hintergrund war, dass nach dem Auslaufen der bisherigen Übergangsregelung eine rechtliche Lücke entstanden ist. Das ist Teil des EU-Gesetzgebungsverfahren zwischen Rat und Parlament."
https://manuela-ripa.eu/statement-zur-heutigen-abstimmung-ueber-die-verlaengerung-der-csam-uebergangsregelung/
Wäre eine rechtliche Lücke nicht besser als es zu ermöglichen im Eilverfahren die Chatkontrolle zu ermöglichen? Auch wenn Sie am Ende dagegen gestimmt haben, war es doch sehr wahrscheinlich, dass die Mehrheit nicht groß genug war das zu stoppen und die zuvor getätigte Abstimmung daher das Ergebnis erst möglich machte. Stimmt das und wenn ja, was lernen Sie daraus?
Sehr geehrter Herr S.
bereits in der Vergangenheit habe ich mich gegen Vorschläge ausgesprochen, die aus meiner Sicht zu einer anlasslosen Massenüberwachung führen. So habe ich auch der Verlängerung, über die am Donnerstag, 09.07.26 abgestimmt wurde, nicht zugestimmt. Die entsprechenden Abstimmungsergebnisse sind öffentlich einsehbar.
In den vergangenen Tagen wurde vielfach behauptet, die Abstimmung am Dienstag habe bereits die Einführung einer Chatkontrolle bedeutet. Tatsächlich wurde an diesem Tag lediglich über das Dringlichkeitsverfahren entschieden. Die EU- Mitgliedsstaaten haben ein erneutes Votum im Europäischen Parlament veranlasst. Das ist Teil des EU-Gesetzgebungsverfahren zwischen Rat und Parlament. Darüber war abzustimmen. Es galt die Regelungslücke mit den entsprechenden Änderungsanträgen des Europäischen Parlaments im Sinne einer gezielten, anlassbezogenen und verhältnismäßigen Kontrolle zu schließen.
Diese inhaltliche Abstimmung fand erst am Donnerstag statt. Ich habe für die Änderungsanträge für eine anlassbezogene Untersuchung gestimmt.
Bei der Abstimmung am Donnerstag sind Änderungsanträge durchgekommen, dass die Verordnung keine Anwendung auf interpersonelle Kommunikation findet, bei der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verwendet wurde oder wird. Der Schutz der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist ein wichtiges Signal für die Wahrung von IT-Sicherheit, Datenschutz und Privatsphäre.
Die EU- Mitgliedstaaten müssen nun darüber nochmal abstimmen.
Die entstandene rechtliche Lücke nach Auslaufen der bisherigen Übergangsregelung rechtfertigt aus meiner Sicht keine Verlängerung von Maßnahmen, deren Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit nicht ausreichend belegt sind. Der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch hat höchste Priorität. Dafür brauchen wir wirksame, gezielte und rechtsstaatliche Instrumente, die Täter konsequent verfolgen, ohne dabei die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig einzuschränken.
Nun gilt es, das laufende Gesetzgebungsverfahren für eine schnelle und dauerhafte europäische Regelung zügig abzuschließen und die Übergangsregelung so schnell wie möglich zu beenden.
Mein Statement zur Abstimmung finden Sie hier: https://manuela-ripa.eu/statement-zur-heutigen-abstimmung-ueber-die-verlaengerung-der-csam-uebergangsregelung/
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Ripa
