Wie ist für Sie das neue geplante Tierschutzgesetz mit echtem Tierschutz vereinbar?

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Marc Henrichmann
CDU
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Frage von Melanie B. •

Wie ist für Sie das neue geplante Tierschutzgesetz mit echtem Tierschutz vereinbar?

ich würde gerne wissen, wie Ihrer Meinung nach

- Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU

- Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen (sollte man nicht die Haltungssysteme an die Tiere anpassen)

- jegliche Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln

- die Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“

- die Haltung von Wildtierarten im Zirkus

- der Verkauf von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen.

- Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich

für Sie mit dem Begriff Tierschutz vereinbar sind und was Sie unternehmen werden, um hier deutlich nachzuweisen?

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Antwort von
CDU

 

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre detaillierte Fragestellung. 

Änderungen zum Tierschutzgesetz sind zweifellos angebracht. Dass die dem Bundesrat zugeleitete Novelle des Tierschutzgesetzes der Bundesregierung hier allerdings noch nicht ausgereift ist, wird durch die Stellungnahme des Bundesrats unterstrichen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es aus meiner Sicht daher zu früh, auf Ihre Fragen im Detail zu antworten. Denn im nächsten Schritt wird sich die Bundesregierung zunächst mit der Stellungnahme des Bundesrates befassen. Erst danach werden sowohl die Stellungnahme des Bundesrates als auch die Antwort der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht werden. Dies bleibt derzeit noch abzuwarten. 

Mit freundlichen Grüßen

M. Henrichmann

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