Wie lautet das Urteil aus der Klage v. 17.10.2023 d. Hr. Schindler und Dr. Unzicker (Verwaltungsgericht Köln – Gz.;Z13-018-590005-0253-0002/23 S- ) gegen die BRD / Bundesamt für Verfassungsschutz?
In Ihrer Funktion als Vors. des Parlament. Kontrollgremium - zuständig für die Kontrolle der Nachrichtend. sind Sie sicherlich informiert.
"Hiermit erheben wir Klage und beantragen,
die Beklagte zu verurteilen,
1. die Behauptung, dass es sich um eine „russische Erzählung“ bzw. ein
„russisches Narrativ“ handelt, dass Russland den Krieg gegen die Ukraine
auch führt, weil die eigenen Sicherheitsinteressen verletzt worden sind durch
den Westen
a) zu widerrufen,
b) diesen Widerruf zu veröffentlichen und
c) diese Behauptung, künftig zu unterlassen,
2. ..Hilfsweise ..
die Behauptung, dass es sich um eine „russische Erzählung“ bzw. ein
„russisches Narrativ“ handelt, dass Russland den Krieg gegen die Ukraine
auch führt, weil die eigenen Sicherheitsinteressen verletzt worden sind durch
den Westen, gegenüber den Klägern
a) zu widerrufen und
b) diese Behauptung, künftig zu unterlassen."..
Quelle: https://www.infosperber.ch/wp-content/uploads/2023/11/Presse_Klage_Schindler_Unzicker_BRD_BfV.pdf
Sehr geehrter Herr H.,
danke für Ihre Frage.
Ich erlaube mir zunächst den Hinweis, dass das von Ihnen angegebene Aktenzeichen offenbar einem Geschäftszeichen der Beklagten entspricht, nicht aber einem gerichtlichen Aktenzeichen, welches nach Einreichung einer Klage entsprechend vergeben wird. Offenbar ist ein wie auch immer geartetes Verfahren entweder nicht eröffnet oder bisher nicht abgeschlossen worden. Mangels Kenntnis empfehle ich eine Nachfrage bei den betroffenen Parteien.
Bei weiteren Rückfragen können Sie sich gern unter marc.henrichmann@bundestag.de an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Henrichmann
