Das anrechnungsfreie Schonvermögen sind 40.000 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich dieses um 15.000 Euro. Um zu vermeiden, die Solidargemeinschaft mit dem Leistungsbezug von Personen belastet wird, bei denen grundsätzlich auch zunächst von einer Eigenleistungsfähigkeit ausgegangen werden kann, sollte die Regelung für das Schonvermögen eingeschränkt werden.
Höflich verweise ich Sie auf meine ausführliche Antwort auf Ihre Anfrage vom 28.01.2024.
Der Gesetzentwurf sieht vor, in § 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes die engen rechtlichen Grenzen des Weisungsrechts ausdrücklich klarzustellen.
Tierschutz und Tierwohl sind für uns zentral. Für uns ist Tierwohl keine Frage der Stallgröße, sondern des Zustands des einzelnen Tieres. Die Tierschutzstandards auf Höfen müssen regelmäßig und mindestens alle fünf Jahre kontrolliert werden.
Um zusätzliches Bauland zu schaffen, sollten Kommunen künftig Potenzialflächenkataster erstellen und digital veröffentlichen, um Baupotenziale transparent zu machen und die Nutzung von Brachflächen und Nachverdichtungen zu erleichtern.
Nach § 12 Sozialgesetzbuch II (SGB II) wird das Schonvermögen nach einer Karenzzeit von sechs Monaten zur Deckung des Lebensunterhalts verwendet. Dies entspricht dem Prinzip der Subsidiarität im deutschen Sozialrecht. Dieser sieht vor, dass eigene Mittel eingesetzt werden, bevor staatliche Leistungen beansprucht werden.