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FDP
• 22.04.2024

Am 12.04.2024 hat der Bundestag Änderungen im Ehenamens- und Geburtsnamensrecht in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Die Bundesregierung hat am 23. August 2023 einen Entwurf für ein Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) vorgelegt. Die zweite und dritte Lesung haben am 12.04.2024 stattgefunden.

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