Frage an Marco Wanderwitz bezüglich Recht

Marco Wanderwitz
CDU
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Frage von Angelika H. •

Frage an Marco Wanderwitz von Angelika H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wanderwitz,

Sie sind Jurist und werden die Betrugsaffäre des Herrn Dr.ex zu Guttenberg sicherlich aufmerksam verfolgen. Jeder, welcher schon einmal eine Dipl./Fachschul oder Dr.-Arbeit geschrieben hat, weiß, welch Mühsal dies bedeutet und wußte auch schon als Student im 1. Semester, welche Folgen das Plagiatieren hat. Aber um die Fragen von Ehrlichkeit, Moral und Anstand geht es mir nicht in meinem Problem:
In der Betrugsaffäre Dr. ex zu Guttenberg wohlwollte die BILD-Zeitung Herrn Guttenberg außerordentlich auffällig. Desweiteren erhielt die BILD-Zeitung exclusiv den Auftrag des Verteidigungsministeriums, die Werbekampagne für die neue Bundeswehr durchzuführen. In welchen Millionen €-Bereich sich dies bewegt, wurde nicht bekannt gegeben.
Ich arbeite in einem Handwerksbetrieb in Sachsen. Bei Aufträgen in dieser Höhe müssen nach Gesetz (Verordnung über öffentliche Aufträge-VOB) europaweite Ausschreibungen durchgeführt werden. Bei Bekanntwerden wie dieser Information, siehe Personalabteilung der BILD:

Karl Ludwig von Guttenberg
stv. Chef vom Dienst Bundesredaktion
BILD
Axel Springer Straße 65
10888 Berlin
Deutschland

würde sich in einer ähnlichen Lage in einem Handwerksbetrieb die Staatsanwaltschaft wegen Vetternwirtschaft einschalten bzw. der Auftraggeber würde sich sehr genau die Vergabeunterlagen, Kalkulationen und Hintergründe anschauen.

Werter Herr Wanderwitz, gibt es ein unterschiedliches Recht in unserem Land?

Mit freundlichen Grüßen aus Sachsen
Angelika Hörner

Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Hörner,

die Gewaltenteilung ist eines der konstitutiven Elemente unseres Rechtsstaates. Ich werde dementsprechend als Abgeordneter, Legislative, die Sacharbeit von Staatsanwaltschaften, Judikative, nicht kommentieren, wofür ich um Verständnis bitte.

Ich würde jedoch um Vorsicht bitten bezüglich voreiliger Schlüsse im konkreten Fall. Einerseits gibt es klare transparente Regeln, wie derartige Aufträge ausgelöst werden; nicht zuletzt prüft ja auch der Rechnungshof das Handeln der Bundesregierung, Exekutive. Im Übrigen halte ich verwandtschaftliche Beziehungen, die deutlich jenseits des zweiten Grades liegen, für nicht erwähnenswert.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Wanderwitz

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