Frage an Marco Wanderwitz bezüglich Familie

Marco Wanderwitz
CDU
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Frage von Sebastian N. •

Frage an Marco Wanderwitz von Sebastian N. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Wanderwitz,

warum plädieren Sie ausgerechnet für eine Ergänzungsabgabe für Kinderlose nur in der Sozialversicherung? Gibt es nicht auch kinderlose Beamte, Richter, Abgeordnete und Selbständige, deren Krankheits- und Pflegekosten sowie Pensionen im Alter von den Kindern anderer erwirtschaftet werden? Müsste nicht erst das Ehegattensplitting gestrichen bzw. gesenkt und die Mehreinnahmen in Familienleistungen umgelenkt werden? Und warum plädieren Sie nicht für ein Verbot des Elternunterhalts für die gesamte Bevölkerung im Pflegefall (analog einer Einkommenssicherungsklausel in den Beihilfevorschriften)?

Freundliche Grüße

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Nowak,

unser Vorschlag einer solidarischen Demografie-Rücklage basiert auf dem Problem, dass unsere sozialen Sicherungssysteme vor dem Kollaps stehen, weil es nicht mehr genügend Kinder gibt, seit Jahrzehnten, was nun sich leider sehr bald auswirken wird. Der umlagefinanzierte so genannte Generationenvertrag der Sozialversicherung steht auf zwei Säulen: Erstens. Wie von den Generationen zuvor werden von den erwerbsaktiven Generationen Beiträge gezahlt, um den nicht mehr im Erwerbsleben stehenden Eltern- und Großelterngenerationen im Alter Leistungen zu ermöglichen. Zweitens. Es bedarf der Generierung künftiger Beitragszahler, Familien, die Kinder groß ziehen. Das ist neben allem damit verbundenem Glück eine Leistung, auch eine finanzielle. Spätestens wenn es nun insgesamt in Säule zwei mangelt, muss die Gerechtigkeitsfrage innerhalb einer jeden Generation gestellt werden. Das hat nichts mit "Strafe" zu tun, sondern mit der Notwendigkeit zu einem Lastenausgleich.

Wir wollen die Sozialversicherung stützen mit der Abgabe, die einkommensabhängig/prozentual alle die zahlen sollen, die weniger als zwei Kinder haben. Wir wollen also nicht nur im System der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und freiwillig Versicherten sondern umfassend erheben.

Die Ehe, auch die kinderlose, ist allein ein Institut mit besonderem verfassungsrechtlichen Schutz. Aus gutem Grund, übernehmen doch zwei Menschen für einander zu Gunsten der Gemeinschaft Einstandspflichten. Ergänzend ein Familiensplitting daneben zu stellen, so ist es Programmatik der Sächsischen Union, ist gleichwohl ein richtiger Ansatz.

Beste Grüße
Marco Wanderwitz

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