Frage an Marco Wanderwitz bezüglich Familie

Marco Wanderwitz
CDU
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Frage von Rico T. •

Frage an Marco Wanderwitz von Rico T. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Wanderwitz,

vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Ich greife das Thema jedoch nochmals auf, um Ihnen die Möglichkeit einer aussagekräftigeren Antwort zu geben.
Meiner Meinung nach, sind die besten Mittel gegen Kinderlosigkeit immer noch optimale familienpol. Rahmenbedingungen, an denen es in Dtl. aber zum Teil kräftig mangelt. Das fängt bei schwierigen Beschäftigungsverhältnissen an und hört bei fehlenden Betreuungsplätzen noch lange nicht auf. Mehr Planungssicherheit für die Gründung einer Familie zu schaffen, stellt allerdings eine wesentlich komplexere Aufgabe dar, als mal eben schnell eine „Strafsteuer“ für Kinderlose einzuführen. Dies dann auch noch gegenüber ungewollt Kinderlosen unter dem „Denkmal“ der Objektivität zu verkaufen, zeigt doch wie viel Ethik und Moral in diesem Antrag stecken. Nicht die Anzahl der Kinder als solches sind doch von entscheidender Bedeutung für die Zukunft unseres Sozialstaates. Es kommt v.a. darauf an, dass die Kinder von morgen auch Bildung und produktive Arbeit haben. Der jungen Generation sei mehr gedient, im Bundeshaushalt Schulden abzubauen.

Ich möchte auch darauf verweisen, dass das Steuerrecht und die Familienkomponenten –wie beitragsfreie Mitvers. der Kinder in der gesetzl. Kranken- und Pflegeversicherung –bereits die Situation der Familie mit Kindern berücksichtigt.

Wie kommen Sie eigentlich auf den Stichtag der 25 Jahre? Wie soll denn dann die „gut ausgebildete Frau“ auf dem Arbeitsmarkt bestehen können? Statistisch fängt die Familienplanung erst mit 27 Jahren an! Seit 1996 gilt in Dtl. der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Er gilt für jedes Kind im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt und bezieht sich, in der Regel, auf einen Halbtagsplatz. Dies kann schon zum jetzigen Zeitpunkt nicht gewährleistet werden! Wie wollen Sie die Eltern dann wieder in ein geregeltes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bringen?

Mit freundlichen Grüßen Rico Teudt

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Teudt,

noch einmal: Ein Lastenausgleich aus Gerechtigkeitsgründen ist keine Strafsteuer.

Bessere Bedingungen für Familien können künftig helfen. Aber: Sie schließen weder die Geburtenlücke der vergangenen Jahrzehnte rückwirkend, noch werden dann alle Kinder bekommen und für diese Fälle bleibt es beim Gerechtigkeitsdefizit.

Der bisherige Lastenausgleich ist objektiv unzureichend.

Die 25 Jahre sind ein Vorschlag, den man aus unserer Sicht auch noch etwas nach oben korrigieren könnte.

Beste Grüße
Marco Wanderwitz

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