Weitere Fragen an Marcus Optendrenk
Die entsprechende Auszahlung ist im LBV NRW bereits in Vorbereitung.
Die Landesregierung hat den Entwurf des Besoldungsgesetzes in die Verbändebeteiligung gegeben und wird nach Abschluss der Beteiligung den Gesetzentwurf veröffentlichen und im Parlament einbringen
Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 sind die Länder selbst für das Besoldungsrecht zuständig, so dass auch die Besoldungshöhe in den einzelnen Ländern zum Teil deutlich voneinander abweicht. Die Besoldungshöhe in Nordrhein-Westfalen liegt im Ländervergleich überwiegend mindestens im vorderen Mittelfeld und ist damit durchweg konkurrenzfähig.
Die Landesregierung hat gestern mit den Gewerkschaften verabredet, den Tarifvertrag der Länder 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen
