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Stellt der Referentenentwurf von Herrn Dobrindt zur amtsangemessenen Alimentation von Bundesbeamten erste Maßstäbe für die zukünftige Besoldung beim Land NRW?

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Marcus Optendrenk
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Frage von Alexandra L. •

Stellt der Referentenentwurf von Herrn Dobrindt zur amtsangemessenen Alimentation von Bundesbeamten erste Maßstäbe für die zukünftige Besoldung beim Land NRW?

Sehr geehrter Herr Optendrenk!

Der Referentenentwurf von Herrn Dobrindt zur amtsangemessenen Alimentation der Bundesbeamten beinhaltet eine neue Besoldungstabelle.

Bei näherer Betrachtung offenbart sich ein eklatanter Unterschied zur Besoldung der Länder, die bereits jetzt bei der Personalgewinnung mit dem Bund konkurrieren müssen.

Je nach Besoldungsstufe würde die Besoldung beim Bund, sofern das Gesetz verabschiedet wird, zukünftig im Vergleich zu NRW hunderte, teils auch tausend Euro brutto monatlich mehr betragen. Wird NRW die anvisierte Bundesbesoldung als Maßstab für die Landesbesoldung nehmen? Wie erklärt man den Kollegen und Kolleginnen beim Land und den Kommunen dermaßen hohe Abweichung?

Vielen herzlichen Dank!

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau L.,

wir werden die Alimentation in NRW in zwei Schritten anpassen. Der erste Schritt ist im Frühjahr bereits abgeschlossen worden. Die Tarifergebnisse sind eins zu eins mit 3,36 Prozent übertragen worden. Im Herbst wird die zweite Stufe erfolgen, gerade anhand der bisherigen Systematik des Landes. Der Bund hat die Verfassungsrechtsprechung 2020 noch nicht umgesetzt, wodurch die Rahmenbedingungen sehr unterschiedlich sind. Daher orientieren wir uns in NRW nicht am Bund, sondern nur an der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts (in diesem Falle aus September 2025).

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Marcus Optendrenk

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