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Wann ist beabsichtigt, die amtsangemessene Alimentation aus dem Urteil des BVerfG aus Sept. 25 für die Beamten des Landes NRW umzusetzen. Wann erfolgt die Einbringung eines Vorschlags in den Landtag?

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Marcus Optendrenk
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Frage von Janus S. •

Wann ist beabsichtigt, die amtsangemessene Alimentation aus dem Urteil des BVerfG aus Sept. 25 für die Beamten des Landes NRW umzusetzen. Wann erfolgt die Einbringung eines Vorschlags in den Landtag?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr S., danke für Ihre Frage. Die Landesregierung wird in den nächsten Wochen in Abstimmung mit den Gewerkschaften zunächst den Zeitplan und die Übertragung des Tarifvertrages für die Länder auf den Weg bringen. Das Gesetzgebungsverfahren hat ja vorab immer eine formelle Verbändebeteiligung. Danach werden wir es in den Landtag einbringen. Von der Ausgestaltung dieses Gesetzes hängt ab, ob und ggf. in welchem Umfang wir in dem darauf folgenden Gesetzgebungsverfahren die Anpassungen an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in dem Berliner Fall vornehmen (müssen). Dieses Urteil ist nicht unmittelbar auf NRW übertragbar, weil wir anders als das Land Berlin die Tarifabschlüsse immer 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten übertragen haben seit 2013. Gleichwohl prüfen wir noch, inwieweit wir auf der Grundlage der neuen Kriterien aus Karlsruhe Anpassungen vornehmen müssen. Diese werden wir dann ebenfalls- noch in diesem Jahr- ins Parlament einbringen. 
Mit freundlichen Grüßen. Marcus Optendrenk 

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