Warum übernehmen Sie nicht einfach die Besoldungsergebnisse des Beamtenpolitischen Spitzengespräches in Brandenburg, welches am 01.07.2026 veröffentlicht wurde?
Sehr geehrter Herr Optendrenk,
das Land Brandenburg führt rückwirkend zum 01.01.2026 eine verfassungskonforme Besoldung ein.
(Quelle: oeffentlicher-dienst.info - Sonderseite - Pressemitteilung des Brandenburger Finanzministeriums vom 01,07,2026)
Ferner sollen die Besoldung und die Versorgung künftig an die Entwicklung des Nominallohnindexes gekoppelt werden.
Diese Übereinkunft in Brandenburg setzt die Karlsruher Vorgaben konsequent um.
Ich hoffe, dass Sie und Ihr Ministerium den "Brandenburger Weg" mitgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Guideon S.
Sehr geehrter Herr S.,
in NRW haben wir uns in dem Besoldungsgespräch im April mit den Verbänden auf einen Weg der Umsetzung des TdL-Abschlusses geeinigt, der über Abschlagzahlungen Ende Juni schon bei Ihnen finanziell spürbar geworden ist. Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch. Daneben werden wir im Laufe des Jahres das weitere Umsetzungsgesetz für das Karlsruher Urteil (das unmittelbar nur das Land Berlin betrifft) auf den Weg bringen. NRW hat in den letzten Jahren nicht nur regelmäßig Tarifverträge 1:1 umgesetzt, sondern mit erheblichen Kosten auch das Karlsruher Urteil aus 2020. Das haben andere Länder noch nicht getan, so dass teilweise erheblicher Nachholbedarf besteht. Ich glaube nicht, dass wir uns daran ein Vorbild nehmen müssen, wenn andere erst aufholen.
Herzliche Grüße
Marcus Optendrenk
