Wie berücksichtigen Sie kinderlose vor dem Hintergrund des 4K Maßstabs?
Sehr geehrter Herr Finanzminister,
das BVerfG hat am 17.09.2025 klargestellt, dass kinderbezogene Mietenstufen zur Absenkung des Mindestniveaus verfassungswidrig sind. Nur das Grundgehalt, das allen Beamten unterschiedslos gewährt wird, sichert die amtsangemessene Alimentation. Kinderlose Beamte wurden durch die bisherige Zuschlagspolitik beim Grundgehalt strukturell übergangen.
Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Wie wollen Sie diesen Umstand für die Vergangenheit heilen? Planen Sie eine rückwirkende Nachzahlung ab 2020 an Kinderlose unter Berücksichtigung uhres Wohnsitzes sowie für die Zukunft die Abschaffung dieser verfassungswidrigen Zuschläge und deren vollständige Überführung ins Grundgehalt?
Mit freundlichen Grüß

Antwort ausstehend von Marcus Optendrenk CDU