Antwort 15.09.2026 von Marcus Optendrenk CDU
Die zweite Stufe der Anpassung der Alimentation an die Vorgaben des BVerfG befindet sich derzeit in der Verbändebeteiligung. Dieses Verfahren ist bei allen Landesgesetzen vorgesehen, um frühzeitig die Interessen und die Argumente der zu beteiligenden Verbände mit abwägen zu können.
