Antwort 08.05.2026 von Mareike Lotte Wulf CDU
Bei Verstößen gegen die 12-Uhr-Regel können und sollen die Länder Bußgelder bis 100.000 € verhängen.

Catrin Rörig
Bei Verstößen gegen die 12-Uhr-Regel können und sollen die Länder Bußgelder bis 100.000 € verhängen.
Ich bin überzeugt, dass es im Weserbergland noch viele touristische Potenziale gibt, die es in Zukunft gemeinsam zu heben gilt.
Die Entscheidung über eine mögliche Erweiterung des Dokumentations- und Lernorts Bückeberg muss vom Träger und dem Landkreis getroffen werden.
Modernisierung und Ausbau des öffentlichen Verkehrs sind wichtig und betreffen sowohl den Bund als auch die Länder und die Kommunen.
Wenn die LNVG die Anbindung Hamelns verbessern will, unterstütze ich das gerne.
Wenn LNVG und DB den Bedarf für konkrete Infrastrukturmaßnahmen sehen, unterstütze ich diese.