Frage an Marianne Schieder bezüglich Jugend

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Marianne Schieder
SPD
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Frage von Tobias B. •

Frage an Marianne Schieder von Tobias B. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Schieder,

zuerst möchte mich für die Beantwortung meiner Frage bezüglich des Gesetzentwurfes zu Internetsperren bedanken. Allerdings kann ich ich in Ihrer Antwort leider keine Antwort auf meine Frage entdecken.

Das Thema ist für unsere Gesellschaft, unsere Kinder und unsere Freiheitsrechte, insbesondere mit Blick auf die Zukunft von erheblicher Wichtigkeit. Als Wähler interessiert mich hier Ihre Position und nicht die Aktivitäten der SPD Fraktion.

Was ist Ihre Meinung bezüglichen des aktuellen Entwurfs, welche Teile sind gut welche sind schlecht? Wovon machen Sie Ihre Entscheidung für oder gegen dieses oder ein ähnliches Gesetz abhängig?

Mit besten Dank im voraus,

Tobias Bartel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bartel,

meine Position:
1. sexuelle Gewalt gegen Kinder ist ein abscheuliches Verbrechen. Gleiches gilt für Kinderpornografie im Netz.
2. Ich will Kinderpornografie im Netz effektiv bekämpfen. Die bestehenden Regelungen reichen nach meiner Überzeugung nicht aus. Für eine Verfolgung dieser Verbrechen muss der Internetverkehr gefiltert werden, was jedoch einen Eingriff in die Grundrechte bedeutet.
Eine Position zu einem Missstand ohne Aktivität des Gesetzgebers bleibt ein Lippenbekenntnis:
3. Gemeinsam mit meinen Fraktionskolleginnen und -kollegen ist es mein Ziel, den Zugang zu kinderpornografischen Inhalten zu erschweren. Deshalb ist ein Gesetz, dessen Entwurf uns nunmehr vorliegt, dringend erforderlich.
4. Der vorliegende Gesetzesentwurf wirft zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen auf, ist also nicht zufriedenstellend. Als Juristin werde ich insbesondere prüfen, ob der vorliegende Gesetzesentwurf den schwierigen Spagat zwischen dem notwendigen Kampf gegen Kinderpornografie im Internet und den hierdurch betroffenen Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger leisten kann und an welchen Stellen der vorliegende Gesetzesentwurf in datenschutzrechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht verbessert werden muss.

Mit freundlichen Grüßen
Marianne Schieder

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