Sehr geehrte Frau Schieder, unterstützen Sie den Antrag, die AFD vom BVerfG verbieten zu lassen?
Nach den Ereignissen in Thüringen und den Ausführungen im Buch "Es ist 5 vor 1933" von Philipp Ruch ist ein Parteiverbotsverfahren meines Erachtens dringend erforderlich. Die AFD inhaltlich zu stellen hat die letzten Jahre nicht geklappt, da viele Leute sie WEGEN ihrer rechtsextremen Inhalte wählen.
Ich erinnere mich daran, dass Sie vor einigen Jahren bei einer Demo gegen einen Auftritt von Jörg Meuthen in Neunburg vorm Wald waren. Gerade deswegen würde ich mir wünschen, dass Sie den Antrag unterstützen.
Sehr geehrter Herr R.,
zunächst danke ich Ihnen sehr herzlich für Ihre Nachfrage. Ich würde Sie bitten, sich aus Gründen der Einfachheit bei künftigen Anfragen direkt an mich zu wenden, z.B. per E-Mail (marianne.schieder@bundestag.de) oder per Telefon (09604/931211).
Zum dem von Ihnen angesprochenen Thema kann ich Ihnen zunächst mitteilen, dass ich – wie Sie ja auch schreiben – seit vielen Jahren aktiv bin, um auf die Gefahren, die von der AfD ausgehen, hinzuweisen. Für mich ist die AfD eine rechtsextreme Partei und eine Gefahr für unser demokratisches und gesellschaftliches Miteinander.
Es schockiert mich, dass viele Mitbürgerinnen und Mitbürger dieser Partei bei Wahlen ihre Stimme geben. Möglicherweise unterschätzen viele die AfD, möglicherweise wählen sie aber viele sehr bewusst.
Beides ist gleichsam alarmierend, daher muss es weiter darum gehen, wo und wann immer es geht, die AfD zu bekämpfen und Hass und Hetze mit Argumenten entgegenzutreten.
Ob dazu das AfD-Verbot zum jetzigen Zeitpunkt die richtige Maßnahme ist, ist juristisch und inhaltlich umstritten. Ein Parteienverbot kann zwar von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Ich möchte aber betonen, dass ein Parteienverbot schlussendlich keine politische Entscheidung ist, sondern einzig vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen der juristischen Möglichkeiten des Grundgesetzes erfolgen kann.
Wenn ein Antrag an das Verfassungsgericht gestellt wird, muss aus meiner Sicht davon ausgegangen werden können, dass dieser Antrag auch Erfolg hat und zu einem AfD-Verbot führt. Das ist nach meiner Einschätzung im Moment noch nicht der Fall. Außerdem gibt es für den derzeit vorliegenden Gruppenantrag im Deutschen Bundestag sicher keine Mehrheit, weil sowohl die Union als auch die FDP keine Zustimmung signalisiert haben. Deswegen ist es aus meiner Sicht im Moment nicht gut, einen solchen Antrag auf den Weg zu bringen. Hier bedarf es sorgfältigerer Vorbereitung.
Mit freundlichen Grüßen
Marianne Schieder