Der Vizeregierungschef der Ukraine hat den Einsatz von völkerrechtlich geächteter Streumunition und Phosphor-Brandwaffen gefordert. Im April 22 haben Sie alle Mittel für gut geheißen, gilt auch hier?

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Frage von Reinhold G. •

Der Vizeregierungschef der Ukraine hat den Einsatz von völkerrechtlich geächteter Streumunition und Phosphor-Brandwaffen gefordert. Im April 22 haben Sie alle Mittel für gut geheißen, gilt auch hier?

Am 02.02.2022 haben Sie im Rahem der Antwort auf die Frage vom 29.04.2022 hier auf Abgeordnetenwatch (Quelle: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marianne-schieder/fragen-antworten/wie-koennen-sie-es-mit-ihrem-gewissen-vereinbaren-der-lieferung-von-waffen-in-die-ukraine-zuzustimmen-sind) folgende Aussage getätigt. Zitat "Die Ukraine hat daher als freier demokratischer Staat das Recht sich mit allen Mitteln zur Wehr zu setzen."
Die Ächtung dieser furchtbaren Waffengattung ist aus den besonders leidvollen Erfahrungen erfolgt, da insbesondere die Zivilbefölkerung hier den Blutzoll zu zahlen hat.
Gibt es auch hier keine Rote Linie mehr.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

ganz entschieden möchte ich zurückweisen, dass ich die Lieferung von Streumunition und Phosphor-Brandwaffen in irgendeiner Form  von mir gutgeheißen wird. Denn selbstverständlich gibt es Rote Linien: Die Charta der Vereinten Nationen, unsere europäische Friedenordnung und das humanitäre Völkerrecht!

Zu eben jenem hat sich Deutschland im "Oslo-Übereinkommen" verpflichtet, das den Einsatz, die Entwicklung, die Herstellung, den Erwerb, die Lagerung, die Zurückbehaltung und die Weitergabe von Streumunition verbietet.

"Mit allen Mitteln" sind von mir also selbstverständlich nur Mittel und Waffenlieferungen gemeint, die nicht gegen das Völkerrecht und internationale Übereinkommen verstoßen. 

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