Frage an Marie-Agnes Strack-Zimmermann bezüglich Verteidigung

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Marie-Agnes Strack-Zimmermann
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Frage von Hanne A. •

Frage an Marie-Agnes Strack-Zimmermann von Hanne A. bezüglich Verteidigung

Im Koalittionsvertrag steht, dass über eine mögliche Bewaffnung von Drohnen erst nach "ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung" entschieden wird. Diese Debatte soll nun durch Veranstaltungen im Verteidigungsministerium ersetzt werden (s. Brief des Verteidigungsministeriums vom 06.04.20 an ein SPD-Mitglied im Verteidigungsausschusses). Eine so schwerwiegende Entscheidung bekommt auf diese Art keine angemessene Öffentlichkeit.

Bewaffnete Drohnen versetzen die Bevölkerung am Einsatzort in Angst und Schrecken. Dass über die Monitore zwischen Zivilisten und Militärs, zwischen Kindern und Erwachsenen, genau unterschieden werden kann, ist nicht wahr.

Werden Sie sich dafür einsetzen, alle Pläne, Drohnen für die Bundeswehr zu bewaffnen, bis nach der Beendigung der Coronavirus-Krise zu stornieren, um die „gesellschaftliche Debatte" zu ermöglichen? Wenn ja, auf welche Weise?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Adams,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich kann Ihre ethischen Bedenken gegen den Einsatz von bewaffnungsfähigen Drohnen der Bundeswehr grundsätzlich verstehen. Allerdings unterliegt die Bundeswehr in Deutschland der parlamentarisch-zivilen Kontrolle, was zum Beispiel durch die Budgethoheit über den Verteidigungshaushalt oder die Abstimmung über Einsätze der Bundeswehr im Ausland deutlich wird. Es handelt sich um eine Parlamentsarmee.

Hieraus ergibt sich eine besondere ethische Verantwortung des Deutschen Bundestages und seiner Mitglieder gegenüber den Angehörigen der Bundeswehr. Wir müssen sicherstellen, dass unsere Soldatinnen und Soldaten bestmöglich geschützt sind - und sie dafür mit der bestmöglichen materiellen Ausstattung versorgen.

Eine Erfahrung, die in den vergangenen Jahren im Rahmen der Auslandseinsätze insbesondere in Afghanistan gemacht wurde, war, dass nach Möglichkeit eine potentielle Bedrohung so früh wie möglich - am besten aus der Luft - erkannt und in letzter Konsequenz auch bekämpft wird. Diese Fähigkeit hatte die Bundeswehr bis vor einigen Jahren noch nicht, sodass sie ihre Einsätze entweder ohne diese Schutzmöglichkeiten durchführen musste - oder dies nur unter Zuhilfenahme und Unterstützung unserer alliierten Freunde und Partner möglich war. Erst mit der Einführung einer Aufklärungsdrohne 2010 konnte die Überwachung von eigenen Kräften im Einsatz sichergestellt werden.

Daher unterstützt die Fraktion der Freien Demokraten grundsätzlich die Beschaffung von unbemannten bewaffnungsfähigen Drohnen, um durch ihren Einsatz den Schutz unserer eingesetzten Soldatinnen und Soldaten entscheidend zu verbessern. Entscheidend ist dabei, dass vor einem Auslandseinsatz dieser Luftfahrzeuge genau und umfassend geklärt ist, wann diese Systeme zum Einsatz kommen dürfen, sodass innerstaatlichen und völkerrechtlichen Belangen Genüge getragen wurde. Dafür haben wir uns bereits Ende letztes Jahres im Rahmen eines von uns im Bundestag eingebrachten Antrags starkgemacht - schauen Sie gerne einmal rein: https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/156/1915675.pdf.

Die Fraktion der Freien Demokraten wird sich beim Einsatz von Streitkräften immer sowohl für den bestmöglichen Schutz der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr als auch für die Einhaltung rechtlich-normativer Vorgaben einsetzen.

Im Übrigen kann ich Sie beruhigen: Eine Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Drohnen muss vom Deutschen Bundestag getroffen werden. Es kann und wird keine "außerparlamentarische Abstimmung" oder ministeriumsinterne Einigung zu diesem Thema geben.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und sende beste Grüße nach Erfurt

Ihre Marie-Agnes Strack-Zimmermann

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