Hallo Herr Baumeister, als Grenzgänger (Luxemburg) frage ich mich wie es nach Corona bzw. schon im nächsten Jahr mit dem Home Office weitergehen gehen wird ?

Mark Baumeister, Direktkandidat Die Linke
Mark Baumeister
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Mark Baumeister zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von V. K. •

Hallo Herr Baumeister, als Grenzgänger (Luxemburg) frage ich mich wie es nach Corona bzw. schon im nächsten Jahr mit dem Home Office weitergehen gehen wird ?

Es wurden schon einige Vorschläge gemacht, 19 Tage Regel zu erhöhen oder die Sozialversicherungspflicht für Home Office Tätigkeiten auszusetzen und ab dem 20. Tag die Tage in Deutschland zu versteuern. Es schont die Umwelt, es fördert das Familienleben, es stärkt die Zeit für Ehrenamtliche Tätigkeiten und es kostet den Deutschen Staat keine Steuern, da die Tage versteuert werden. Über eine Stellungnahme würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße

Mark Baumeister, Direktkandidat Die Linke
Antwort von
DIE LINKE

Vielen Dank für ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne beantworte. Wir fordern gemeinsam mit dem DGB hier eine Lösung. Unsere Vorstellungen und Forderungen aus unserem Wahlprogramm darf ich Ihnen hier vorab vorstellen:

Gutes Leben besteht aus mehr als Arbeit. Viele Beschäftigte werden krank durch zu viel Arbeit und Überstunden, während Millionen Menschen von Erwerbsarbeit ausgeschlossen sind oder unfreiwillig in Teilzeit abgedrängt werden. Es ist Zeit für ein neues Normalarbeitsverhältnis. Wir wollen Arbeit in der Gesellschaft und zwischen den Geschlechtern gerecht verteilen.

Wenn die Arbeit gerechter verteilt wäre, könnten statt Überstunden und Dauerstress über eine Million Arbeitsplätze in kurzer Vollzeit mit 30 Stunden pro Woche geschaffen werden. Eine solche Umverteilung der Arbeitszeit erhöht die Lebensqualität für alle.

■ Die gesetzliche Höchstarbeitszeit wollen wir auf maximal 40 Stunden pro Woche begrenzen.

■ Ausnahmen von der täglich zulässigen Höchstarbeitszeit von 8 Stunden wollen wir stärker begrenzen. Eine Verkürzung der erforderlichen Ruhezeiten von 11 Stunden lehnen wir ab.

■ Arbeitgeber*innen müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie die Dauer der gewährten Ruhepausen jeweils am Tag der Arbeitsleistung aufzeichnen. Dienstreisen und in der Freizeit erbrachte Arbeitsleistungen müssen vollständig als Arbeitszeit angerechnet werden. Stärkere Kontrollen durch Arbeitsschutzbehörden müssen gesetzlich vorgeschrieben werden.

■ Arbeit auf Abruf wird aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gestrichen.

■ Betriebs- und Personalräte brauchen ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der Personalbemessung, um regelmäßige Überstunden und Leistungsverdichtung zu verhindern.

■ Wir wollen ein Recht auf vorübergehende Arbeitszeitverkürzung für alle Beschäftigten.

■ Es braucht einen Rechtsanspruch auf familiengerechte Arbeitszeiten für alle, die Verantwortung in Erziehung und Pflege übernehmen (vgl. Kapitel »Familien dort unterstützen, wo sie es brauchen«).

■ Wir brauchen für alle Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf eine sechswöchige Pflegezeit mit Lohnfortzahlung durch die Arbeitgeber*innen (vgl. Kapitel »Für einen linken Feminismus«).

■ Den Mindesturlaubsanspruch im Bundesurlaubsgesetz wollen wir schrittweise von 24 auf 36 Werktage (Samstage eingeschlossen) anheben. Jedem und jeder Beschäftigten sollen mindestens sechs Wochen Urlaub zustehen.

■ Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, sollen durch Ersatzfeiertage in der Woche nachgeholt werden.

■ Alle Beschäftigten sollen durch ein Recht auf Homeoffice einen Teil ihrer Arbeit zu Hause erledigen können, sofern die Art ihrer Tätigkeit das zulässt. Die Bedingungen für Homeoffice müssen per Tarifvertrag oder per Betriebs-/Dienstvereinbarung geregelt werden. Arbeitsschutz und die gesetzliche Unfallversicherung müssen auch im Homeoffice uneingeschränkt gelten. Recht auf Pausen und Recht auf Feierabend muss es auch im Homeoffice geben! Beschäftigte dürfen jedoch nicht zum Homeoffice verpflichtet werden.

■ Recht auf Auszeiten: Beschäftigte sollen zweimal in ihrem Berufsleben die Möglichkeit haben, für ein Jahr auszusteigen (Sabbatjahr), verbunden mit einem Rückkehrrecht.