Frage an Markus Ferber bezüglich Verbraucherschutz

Portrait von Markus Ferber
Markus Ferber
CSU
100 %
111 / 111 Fragen beantwortet
Frage von Volker Z. •

Frage an Markus Ferber von Volker Z. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr gehrter Herr Ferber,

Ihnen ist die gegenwärtige Diskussion zum Thema Wasserwirtschaft sicher bekannt. Dazu meine Frage:
In einer Pressemitteilung der EU (IP/12/5470 vom 14.4.2012) ist die Rede von einer geplanten Innovationspartnerschaft zur Lösung von Wasserproblemen. In der Pressemitteilung wird nur sehr vage auf die Probleme bei der Wasserversorgung hingewiesen; auf die Absicht, konkrete ´Lösungen für bestimmte Wasserprobleme´ zu erarbeiten; Innovationshemmnisse zu beseitigen usw. Diese Aufzählung erweckt den Eindruck einer katasrophalen Wasserversorgung in der EU, und damit u.a. auch in Deutschland, die es m.E. nicht gibt.
Desweiteren wird als Hintergrund des Plans auf das Potential des globalen Wassermarktes verwiesen, gepaart mit den (zwischenzeitlich) üblichen Hinweis auf mögliche Schaffung von Arbeitsplätzen und einigem mehr. Hier wird Wasser also zur Handelsware mit goldenen Renditechancen erhoben.
Wasser soll ein Lebensmittel bleiben, und kein Produkt mit wirtschaftlichem Potential. Im Übrigen, wirtschaftliches Potential für wen? Die EU, die EU-Staaten, oder die Prvatwirtschaft?
Wasser (z.B. Zugang, Verfügbarkeit) soll ein Grundrecht für jeden Menschen sein, frei von privatwirtschaftlichen Eingriffsmöglichkeiten.

Wie stehen Sie zu diesem Thema?

Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen aus Augsburg
Volker Zepf

Portrait von Markus Ferber
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Zepf,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20. Januar zum Themenbereich Wasserwirtschaft.

Ich stimme Ihnen zu: Sowohl die Wasserversorgung als auch die Wasserqualität in Deutschland ist ganz hervorragend, was nicht zuletzt an den leistungsfähigen Wasserversorgern in kommunaler Hand liegt. Diesen erfreulichen Status Quo sollten wir beibehalten.

Da wir in Deutschland mit unserem Modell der kleinteiligen, dezentralisierten Wasserersorgung so gut gefahren sind, habe ich auch stets gegen alle Bestrebungen der Kommission gekämpft, den Mitgliedsstaaten in die Wasserversorgung hineinzuregieren. Dies galt zum Beispiel bei der Frage der Einführung transnationaler Netze, die wir erfolgreich verhindern konnten.

Ähnlich verhält es sich bei der derzeit diskutierten Richtlinie über die Konzessionsvergabe. Kernidee dieser Richtlinie ist es, dass Leistungen, die Kommunen von externen Anbietern erbringen lassen möchten, künftig grundsätzlich ausgeschrieben werden müssen. Dies soll auch für Dienstleistungen wie die kommunale Wasserversorgung gelten.

Angesichts des bewährten Modells der kleinteiligen Wasserversorgung in Deutschland, halte ich dies nicht für sinnvoll. Entsprechend habe ich mich erfolgreich dafür eingesetzt, kommunale Eigenversorger vom Anwendungsbereich der Konzessionsvergaberichtlinie auszunehmen.

Ganz grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass ich mit der Qualität der Wasserversorgung in Deutschland sehr zufrieden bin und alles dafür tun werde, dass Brüssel hier nicht zum Schaden der Bürger in Deutschland reinregiert. Schließlich müssen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, die zurecht an qualitativ hochwertiges Wasser zu fairen Preisen gewohnt sind, bei allen Entscheidungen absoluten Vorrang haben.

In der Hoffnung, Ihnen hiermit eine Hilfe gewesen zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Markus Ferber
Markus Ferber
CSU