Antwort 13.12.2023 von Markus Koob CDU
Das Ermessen der Gerichte wird stark eingeschränkt, wenn sie auf Antrag eines Verfahrensbeteiligten den Einsatz von Videokonferenztechnik anordnen sollen.

Das Ermessen der Gerichte wird stark eingeschränkt, wenn sie auf Antrag eines Verfahrensbeteiligten den Einsatz von Videokonferenztechnik anordnen sollen.
Für meine Fraktion und mich ist klar: Es mangelt nicht an Geld und nicht ausschließlich an Personal, die bestehenden Ressourcen müssen besser eingesetzt werden.
Auf den Folgeseiten eines solchen Bescheides wird diese Summe nochmal nach den Regelsätzen, den Wohn-, Strom- und Heizkosten aufgeschlüsselt
Bei den Waffenlieferungen gibt es fünf Möglichkeiten, wie die Ukraine deutsche Waffen beziehen kann