Wie kann Betreuung für Pflegebedürftige gewährleistet werden? Wie vermeide ich das "abrutschen" in die eigene Altersarmut? Wo bekomme ich pflegerische Unterstützung um mich zu entlasten, z.B. Urlaub
Ich kann meinen reduzierten Stundenumfang (ich bin Pflegeperson zweier hochaltriger Eltern) bei e. Kürzung d. Rentenpunkte nicht mehr aufrecht erhalten (war wegen Kindererziehung 13 Jahre nicht erwerbstätig);ich müsste also wieder von 65 auf 100% Stundenumfang umsteigen. Ich bin 63 Jahre alt
und leide sehr unter der Belastung der Pflege, möchte aber meine Eltern noch nicht ins Heim abgeben, beide kommen unter Einbindung e. Pflegedienstes,(ich bin Pflegeperson zweier hochaltriger Eltern) bei e. Kürzung d. Rentenpunkte nicht mehr aufrecht erhalten;beide kommen unter Einbindung eines Pflegedienstes, meiner Tätigkeit als pflegende Angehörige und zweier Betreuungspersonen (stundenweise), sowie einer Reinigungskraft einigermaßen gut zurecht; ich überlege ob ich für beide einen Aufenthalt in ein Pflegeheim anstreben soll, da ich die Pflege meiner Eltern, sollte das PNOG in der geplanten Form Gesetz werden, nicht mehr aufrecht erhalten kann.
Mit freundlichen Grüßen
S. Z.
Sehr geehrte Frau Z.,
vielen Dank für Ihre ausführliche und sehr persönliche Schilderung. Was Sie beschreiben – die Doppelbelastung aus Pflege zweier hochaltriger Eltern, Sorge um die eigene Rente und die Angst vor der eigenen Altersarmut – ist leider kein Einzelfall, sondern die Regel für pflegende Angehörige in Deutschland, zu über 80 % Frauen. Der AK Gesundheit der AfD-Bundestagsfraktion nimmt dazu wie folgt Stellung:
Solange das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) nicht als Gesetz verkündet ist, gilt weiterhin die heutige Regelung: Die Pflegekasse zahlt für nicht erwerbsmäßig Pflegende bei entsprechendem Pflegegrad und Stundenumfang Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung – rentenrechtlich wird das über § 44 SGB XI abgesichert. Ihre bisherige Reduzierung auf 65 % Erwerbsumfang wirkt sich also aktuell noch nicht so aus, wie Sie es fürchten. Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sah ursprünglich vor, die Rentenbeiträge, die die Pflegeversicherung für pflegende Angehörige zahlt, von 100 % auf 70 % der bisherigen Beträge zu kürzen – exakt die Situation, die Sie beschreiben und die Sie zwingen würde, wieder in Vollzeit erwerbstätig zu sein, um die Versorgungslücke zu schließen. Zwischenzeitlich hat der neue Gesundheitsminister öffentlich angekündigt, von dieser Kürzung abrücken zu wollen; ein rechtsverbindlicher, verabschiedeter Gesetzestext liegt aber noch nicht vor, das Kabinett soll erst im September beraten. Nichts ist also final – die Lage bleibt politisch in Bewegung.
Die AfD-Bundestagsfraktion hat sich hierzu bereits klar positioniert: Wir haben gefordert, die Altersversorgung pflegender Angehöriger nicht zu kürzen, und darauf hingewiesen, dass eine Kürzung um bis zu 30 % gerade jene Menschen träfe, die durch ihre unentgeltliche Pflegeleistung den Staat massiv entlasten und selbst am stärksten von Altersarmut bedroht. In unserem Antrag "Unterstützung alter Menschen und Pflege zukunftssicher machen" fordern wir zusätzlich flexible Unterstützungsangebote, steuerliche Anreize für die Angehörigenpflege und eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, statt die häusliche Pflege durch Kürzungen unattraktiver zu machen. Bereits 2021 hatten wir außerdem gefordert, die Verhinderungspflege flexibler und finanziell auskömmlicher zu gestalten, weil starre Regeln genau die Art von Entlastung verhindern, die Sie – Urlaub, Erholung – konkret bräuchten.
Für Ihren konkreten Wunsch nach einem Urlaub ist die Kombination aus Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege der richtige Hebel: Damit lässt sich für beide Elternteile eine vorübergehende, mehrwöchige Vollversorgung finanzieren, ohne dass Sie den Schritt ins dauerhafte Heim gehen müssen. Beantragen Sie das rechtzeitig über die Pflegekasse; ein Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe kann die Anträge kostenlos mit Ihnen zusammenstellen und prüfen, ob bei zwei Pflegebedürftigen im selben Haushalt zusätzliche Kombinationsmöglichkeiten bestehen.
Was nun die Unterbringung Ihrer Eltern betrifft - das ist letztlich eine sehr persönliche Entscheidung, die niemand Ihnen von außen vorschreiben sollte. Politisch ist unsere Position klar: Häusliche Pflege durch Angehörige ist gesellschaftlich unverzichtbar und muss so gut abgesichert sein, dass sie nicht aus finanzieller Not, sondern aus freier Entscheidung fortgeführt oder beendet wird. Dass Sie überhaupt in Erwägung ziehen müssen, Ihre Eltern allein wegen einer drohenden Rentenkürzung ins Heim zu geben, zeigt aus unserer Sicht genau das Fehlkonstrukt, das wir im PNOG kritisieren.
Was könnten Sie nun tun?
- Wenden Sie sich zeitnah an Ihren Pflegestützpunkt bzw. Ihre Pflegekasse und lassen Sie sich zu Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege für einen Urlaub beraten – das ist unabhängig vom PNOG bereits jetzt möglich.
- Beobachten Sie den Gesetzgebungsprozess zum PNOG; solang kein verkündetes Gesetz vorliegt, gilt die heutige 100-%-Regelung fort. Eine Entscheidung über Ihren Erwerbsumfang müssen Sie nicht vorschnell treffen.
- Prüfen Sie über die Deutsche Rentenversicherung eine Kontenklärung, um genau zu sehen, wie sich Ihre bisherigen 13 Kindererziehungsjahre und die Pflegezeiten bereits auf Ihre Rentenpunkte auswirken – das schafft Planungssicherheit unabhängig vom PNOG-Ausgang.
Für rechtlich bindende Auskünfte zu Ihrem individuellen Rentenkonto und Ihren Ansprüchen sind Ihre Pflegekasse, ein Pflegestützpunkt und die Deutsche Rentenversicherung die zuständigen Stellen; wir können Ihnen die politische Einordnung und unsere parlamentarische Positionierung liefern, keine verbindliche Sozialrechtsberatung im Einzelfall.
Wir werden das Thema der Rentenabsicherung pflegender Angehöriger im weiteren Gesetzgebungsverfahren zum PNOG mit Nachdruck weiterverfolgen.
Bleiben Sie uns gewogen - wir würden uns sehr darüber freuen.
Alles Gute wünsche ich Ihnen persönlich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Markus Matzerath, MdB
