Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die einjährige Haltefrist nach § 23 EStG für privat gehaltene Kryptowerte erhalten bleibt?
Sehr geehrter Herr Reichel,
aktuell wird über eine mögliche Abschaffung der einjährigen Haltefrist nach § 23 EStG für Kryptowerte diskutiert. Nach geltendem Recht können privat gehaltene Kryptowerte nach Ablauf dieser Frist grundsätzlich steuerfrei veräußert werden.
Eine Abschaffung speziell für Kryptowerte würde die bisherige steuerliche Behandlung grundlegend verändern und beträfe insbesondere private Anleger, die langfristig investieren und ihre Entscheidungen auf Grundlage der bestehenden Rechtslage getroffen haben.
Werden Sie sich in Ihrer Fraktion dafür einsetzen, dass die einjährige Haltefrist für privat gehaltene Kryptowerte erhalten bleibt? Falls eine Abschaffung geplant wird: Wie stehen Sie zu einem Bestandsschutz für bereits erworbene Kryptowerte?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Thomas L.
