Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die einjährige Haltefrist nach § 23 EStG für privat gehaltene Kryptowerte erhalten bleibt?
Sehr geehrter Herr Reichel,
aktuell wird über eine mögliche Abschaffung der einjährigen Haltefrist nach § 23 EStG für Kryptowerte diskutiert. Nach geltendem Recht können privat gehaltene Kryptowerte nach Ablauf dieser Frist grundsätzlich steuerfrei veräußert werden.
Eine Abschaffung speziell für Kryptowerte würde die bisherige steuerliche Behandlung grundlegend verändern und beträfe insbesondere private Anleger, die langfristig investieren und ihre Entscheidungen auf Grundlage der bestehenden Rechtslage getroffen haben.
Werden Sie sich in Ihrer Fraktion dafür einsetzen, dass die einjährige Haltefrist für privat gehaltene Kryptowerte erhalten bleibt? Falls eine Abschaffung geplant wird: Wie stehen Sie zu einem Bestandsschutz für bereits erworbene Kryptowerte?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Thomas L.
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich halte die einjährige Haltefrist für privat gehaltene Kryptowerte grundsätzlich für sinnvoll. Eine isolierte Abschaffung nur für Kryptowerte überzeugt mich steuerpolitisch nicht.
Nach geltendem Recht werden bestimmte Kryptowerte wie Bitcoin oder Ether im Privatvermögen als „andere Wirtschaftsgüter“ nach § 23 EStG behandelt. Der Bundesfinanzhof hat diese Einordnung ausdrücklich bestätigt. Bei einer Veräußerung innerhalb eines Jahres kann der Gewinn steuerpflichtig sein; nach Ablauf dieser Frist greift diese Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft grundsätzlich nicht mehr. Die Haltefrist ist damit kein speziell für Kryptowährungen geschaffenes Steuerprivileg, sondern Teil der Systematik des § 23 EStG.
Richtig ist allerdings auch, dass das Bundesfinanzministerium Änderungen bei der Kryptobesteuerung vorbereitet. Einen vom Bundestag zu beratenden Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es dazu derzeit noch nicht. Finanzminister Klingbeil hat im Juli angekündigt, Kryptogewinne künftig anders besteuern zu wollen. Ein bereits vorgelegter Gesetzentwurf der Grünen zur Abschaffung der Haltefrist wurde im Finanzausschuss mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD zur Ablehnung empfohlen.
Für mich muss eine Änderung deshalb zunächst überzeugend beantworten, warum langfristig gehaltene Kryptowerte steuerlich anders behandelt werden sollen als andere private Wirtschaftsgüter. Auch die berechtigte Bekämpfung von Steuerhinterziehung ist für mich nicht automatisch ein Argument dafür, langfristige private Anleger höher zu besteuern.
Sollte die Bundesregierung dennoch eine Änderung vorlegen, halte ich einen klaren Vertrauens- und Bestandsschutz für bereits erworbene Kryptowerte für notwendig. Nach den bislang bekannt gewordenen Überlegungen sollen Altbestände von einer möglichen Neuregelung ausgenommen werden. Diesen Ansatz halte ich für richtig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Reichel
