Frage an Marlene Mortler bezüglich Gesundheit

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Marlene Mortler
CSU
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Frage von antonio di n. •

Frage an Marlene Mortler von antonio di n. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Mortler,

mit Begeisterung habe ich irgendwo gelesen, dass sie schnellstmöglich für ein generelles Werbeverbot von Tabak sind. Das finde ich gut und längst überfällig! Doch frage ich mich warum sie die zweite legale Droge ausblenden? Warum wird kein Werbeverbot von Alkohol gefordert?

In einer Kieler Zeitung las ich folgendes:

"TV-Werbung für Alkohol verführt Jugendliche
Alkoholwerbung im Fernsehen steigert das Risiko zum sogenannte Komasaufen bei Kindern und Jugendlichen. Diesen Schluss zieht die DAK aus einer Studie des Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT) in Kiel, in der 1500 Schüler im Alter von zwölf bis 16 Jahren befragt wurden."
http://www.kn-online.de/News/Aktuelle-Nachrichten-Schleswig-Holstein/Nachrichten-Schleswig-Holstein/Rauschtrinken-TV-Werbung-fuer-Alkohol-verfuehrt-Jugendliche

Mich interessiert nun, ob sie weiterhin zulassen wollen, dass unsere Jugend mit Alkohol Werbung verführt wird? Ich wundere mich, dass sie beim Cannabis so restriktiv vorgehen, und beim Alkohol anscheinend trotz anders verlautbaren Beteuerungen beide Augen zu drücken? Meine Frage konkret: Wann kommt endlich das generelle Werbeverbot für alkoholische Getränke jeglicher Art, wie auch von der WHO gefordert?

Mfg Antonio Di Nauta

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CSU

Sehr geehrter Herr Di Nauta,

vielen Dank für Ihre Frage vom 20. Oktober.
Sie erkundigen sich danach, ob ich neben einem Werbeverbot für Tabak auch die Alkoholwerbung beschränken möchte.
Ohne Frage betrachte auch ich die Werbung für Alkoholprodukte kritisch. Ich habe deshalb gerade die Fernsehanstalten eingeladen, um nachdrücklich auf die übermäßige Präsenz von Alkohol in Fernsehproduktionen und der Werbung hinzuweisen. Gerade im gebührenfinanzierten Fernsehen habe ich hierfür keinerlei Verständnis.
Für das von Ihnen angesprochene Verbot der Alkoholwerbung erkenne ich derzeit indes keine politischen Mehrheiten. Umso wichtiger ist es, die bestehenden Beschränkungen kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.
Es gelten bereits gesetzliche und freiwillige Regulierungen der Werbung für alkoholische Getränke - sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene. Auf nationaler Ebene zählt dazu der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, der Alkoholwerbung für Minderjährige in Fernsehen und Hörfunk einschränkt. Dem Rundfunkstaatsvertrag zufolge darf Werbung für alkoholische Getränke den übermäßigen Genuss von Alkohol nicht fördern. Das Jugendschutzgesetz untersagt Werbefilme und Werbeprogramme für alkoholische Getränke vor 18 Uhr im Kino. Und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet irreführende und belästigende Werbung.
Weitere Einschränkungen sind durch Regelungen der EU vorgegeben: Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (kurz AVMD-RL) beschränkt die Werbung für alkoholische Getränke im Fernsehen und bei audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf. Die so genannte Health Claims Verordnung regelt, dass in der Werbung für alkoholhaltige Getränke keine nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angaben gemacht werden dürfen.
Zudem setzt die Bundesregierung auf eine funktionierende Selbstkontrolle der Wirtschaft. Werbende Firmen, Medien, Handel und Agenturen müssen die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke beachten. Diese sollten insbesondere zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ausgebaut werden. Nach den Verhaltensregeln des Deutschen Werberats ist zu unterlassen, was als Aufforderung zum Missbrauch alkoholhaltiger Getränke gedeutet werden könnte. Kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke soll weder über Trikotwerbung bei Kinder- und Jugendmannschaften erfolgen, noch über Werbe- und Sponsoringmaßnahmen, die im direkten Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen stehen.

Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler

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