Wieso darf eine Firma die die Oppression und staatliche Zensur im Iran vereinfacht, unterstützt und durchführt, in Deutschland existieren und unhinterfragt operieren?
Sehr geehrter Herr Lucke,
Mit der Blockade der sozialen Medien und des Internets verstummt das iranische Regime die Stimmen der Protestierenden und zensiert damit jedwede Meinungsäußerung.
Ein ehemaliger Mitarbeiter des iranischen Konzerns ArvanCloud (arvancloud.com), Amir Emad Mirmirani (https://www.wikiwand.com/en/Amir_Emad_Mirmirani), ein bekannter iranischer Tech-Blogger und Podcaster, hat vor kurzem die Zusammenarbeit des Konzerns mit dem Regime öffentlich gemacht. In seinem Beitrag schildert er wie die Machthaber ArvanCloud Software und Dienstleistung für die staatlich Zensur nutzen. Kurz nach seiner Veröffentlichung wurde Mirmirani verhaftet. Dieses Unternehmen firmiert auch in Deutschland als SoftQloud GmbH (https://www.arvancloud.com/de/legal/impressum) und bietet Dienstleistung auch hierzulande an.
Sollte die deutsche Regierung nicht alle Hilfe stoppen die das Unterdrückungsregime im Iran bekommt und die Legitimität der Existenz der deutschen Niederlassung hinterfragen?
Sehr geehrter Herr K.,
zunächst bitte ich um Verständnis für die verspätete Antwort. Dies ist auf ein technisches Problem zurückzuführen.
Vielen Dank für Ihre Frage und den Hinweis auf die Rolle von ArvanCloud beim Aufbau staatlicher Internetzensur im Iran. Die Recherchen verschiedener Medien sowie die Sanktionen der EU und der USA legen nahe, dass ArvanCloud tatsächlich eine wichtige technische Rolle bei der Abschottung des iranischen Internets spielt.
Nach meinen Recherchen weist die von Ihnen genannte SoftQloud GmbH die Mitwirkung an Zensur in einer eigenen Stellungnahme zurück und verweist darauf, den gemeinsamen Dienstleistungsvertrag mit ArvanCloud bereits am 30.09.2022 gekündigt zu haben; ArvanCloud bestätigt die Beendigung der Zusammenarbeit bis zum 31.12.2022.
Als Mitglied des nordrhein-westfälischen Landtags liegt diese Thematik jedoch nicht in meinem Zuständigkeitsbereich, sodass für die weitere Befassung nur auf die zuständigen Stellen verweisen kann. Ich bitte insoweit um Verständnis und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Martin Lucke
