Frage an Martin Rabanus bezüglich Wirtschaft

Martin Rabanus im dunklen Anzug mit roter Krawatte
Martin Rabanus
SPD
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Frage von Florian K. •

Frage an Martin Rabanus von Florian K. bezüglich Wirtschaft

Wie stehen Sie zu folgendem Zitat des Deutschen Hotel und Gaststätten Verbandes? "Wir erwarten, dass Essen steuerlich gleich behandelt wird, unabhängig von der Art der Zubereitung und des Verzehrortes. Es ist für uns eine Frage der Steuergerechtigkeit, der Wertschätzung und der Zukunftssicherung unserer Familienbetriebe und Restaurants."

Martin Rabanus im dunklen Anzug mit roter Krawatte
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur steuerlichen Gleichbehandlung von Speisen.

Eins vorweg: Die SPD setzt sich für Steuergerechtigkeit ein. So wollen wir beispielsweise derzeit steuerlich benachteiligte Personen wie Personen mit unteren Einkommen oder Alleinerziehende in Zukunft steuerlich besserstellen. Bei Ihrer Frage verhält es sich jedoch anders: Ich finde die derzeitige Besteuerung von Speisen nachvollziehbar und gerecht. Lassen Sie mich dazu Folgendes ausführen, damit Sie meine Meinung besser nachvollziehen können:

Die unterschiedliche Besteuerung von Speisen, die entweder sofort verzehrt (i. d. R. ermäßigter Steuersatz) und denen, die im Restaurant angeboten werden (i. d. R. normaler Steuersatz) erfolgt nicht zuletzt aufgrund der Differenzierung zwischen Warenlieferungen und Dienstleistungen im europäischen Mehrwertsteuerrecht. Für die Gastronomie hat die europäische und nationale Rechtsprechung in den letzten Jahren Abgrenzungskriterien entwickelt, die die Rechtsanwendung für die Unternehmen und die Finanzverwaltung erleichtern. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu umfassend informiert und dies auch mit vielen Beispielen illustriert. Insofern gibt es für mich an dieser Stelle keinen alleinstehenden Anpassungsbedarf.

Unabhängig davon halte ich es aber für geboten, grundsätzlich das System von ermäßigten Mehrwertsteuersätzen kritisch zu überprüfen. Aus meiner Sicht sollte die Anwendung eines ermäßigten Satzes (bis hin zu möglichen Befreiungen) auf ein absolutes Minimum und auch nur dann, wenn es im allgemeinen gesellschaftlichen Interesse liegt, begrenzt werden. Bei einer solchen Debatte freue ich mich auch auf den Austausch mit Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Rabanus

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