Sie geben im Internetauftritt des AH an, das Sie eine Nebentätigkeit als Büroangestellter ausüben. Warum geben Sie nicht nach § 5a 1 a den Arbeitgeber, die Branche und Ihre Stellung an?

Martin Sattelkau
CDU
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Frage von Manfred O. •

Sie geben im Internetauftritt des AH an, das Sie eine Nebentätigkeit als Büroangestellter ausüben. Warum geben Sie nicht nach § 5a 1 a den Arbeitgeber, die Branche und Ihre Stellung an?

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr O.,

vielen Dank für Ihren Hinweis! Ich habe heute eine Präzisierung an die Verwaltung des AGH gesandt. Branche Medizin, Stellung Büroangestellter und AG: Hausarztpraxis Dr. Katrin Sattelkau.

Ich hoffe, ich habe somit Ihre Frage vollumfänglich beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Sattelkau

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