Wie stellen Sie sich zu der Tatsache, dass der seit 1919 (nicht seit 2019!!!) bestehende Auftrag zur rechtssicheren Ablösung der Staatsleistungen an die christlichen Kirchen nicht erledigt ist?

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Frage von Hansbernd S. •

Wie stellen Sie sich zu der Tatsache, dass der seit 1919 (nicht seit 2019!!!) bestehende Auftrag zur rechtssicheren Ablösung der Staatsleistungen an die christlichen Kirchen nicht erledigt ist?

Aus Drucksache Deutscher Bundestag 19/19273 vom 15.05.2020:
"Seit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung im Jahr 1919 ist die Ablösung der bis dahin an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen Verfassungsauftrag, Art. 138 WRV. Auch in das Grundgesetz wurde dieser Verfassungsauftrag inkorporiert, Art. 140 GG. Für die rechtssichere Ablösung der Staatsleistungen durch die Länder ist ein Grundsätzegesetz des Bundes Voraussetzung, das die Grundsätze der Ablösung durch die Länder regelt. Die genaue Ausgestaltung der Staatsleistungen ist dann durch die Länder zu regeln. Seit 100 Jahren ist der Verfassungsauftrag jedoch unerfüllt. Der Bund hat bisher kein Grundsätzegesetz erlassen und damit seinen Verfassungsauftrag noch nicht erfüllt. Die beiden christlichen Kirchen erhalten aber so lange Staatsleistungen durch die Länder, bis diese sie durch eine Ablösung entschädigt haben. Derzeit belaufen sich die Staatsleistungen aller Bundesländer an die Kirchen auf jährlich circa 548 Mio. Euro. …"

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte. Die Trennung von Staat und Kirche bzw. von Staat und Religionsgemeinschaften ist eine alte Forderung, für die sich die Linke immer stark gemacht und hat und dies immer noch tut. Sie haben zu Recht auf den Gesetzesentwurf (Drucksache 19/19273) aus dem Mai 2020 hingewiesen, den meine Fraktion mit den Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebracht hatte. Dort plädieren wir für ein Grundsätzegesetz, „das die Grundsätze der Ablösung der Staatsleistungen regelt“. Es soll Voraussetzung sein für Ablösegesetze der Länder, „aufgrund derer die jeweiligen Staatsleistungen an die Kirchen abgelöst werden können“. Auf Empfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (Drucksache 19/29000) wurde unser Gesetzesentwurf mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD 2021 leider abgelehnt. Im Juni 2023 hat die Kommission Religionsgemeinschaften, Weltanschauungsgemeinschaften, Staat und Gesellschaft des Vorstandes meiner Partei ihren Abschlussbericht vorgelegt. Auch darin heißt es: „Die Trennung von Staat und Kirche ist in verschieden Bereichen unzureichend umgesetzt. So ist zum Beispiel der Verfassungsauftrag nach Ablösung der Staatsleistungen aus der Weimarer Reichsverfassung noch immer nicht eingelöst“. (Sie können den Bericht hier nachlesen: https://www.die-linke.de/fileadmin/user_upload/20230417-Bericht_RelPol-Komm.pdf) Wir fordern weiterhin die Ablösung der Staatsleistungen an die christlichen Kirchen und werden diese Forderung auch in der aktuellen Legislatur im Bundestag vertreten.

Mit freundlichen Grüßen,

Martina Renner

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