Frage an Martina Stamm-Fibich bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

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Martina Stamm-Fibich
SPD
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Frage von Igal Marcelo Z. •

Frage an Martina Stamm-Fibich von Igal Marcelo Z. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Martina Stamm-Fibich

Ich bin ein Student und im November hat sich der BGH enscheidet, dass die Unis keine Materielen aus den Bücher online einstellen können, sogar nicht Bilder, obwohl es im Urhebergesetzt ein Artikel gibt, wo es seteht, dass für Bildung und Forcher darf man Urhebergeschutzen Materialen benutzen, ohne die Bestimmung vom Urheber.
Was ist IhreMeinung nach? Was wollten Sie machen, wenn Sie gewählt würden?

MfG
I. M. Z.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Z.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur praktischen Ausgestaltung des Urheberrechts in Deutschland.

Klare und eindeutige Regelungen zum Urheberrecht sind ein wichtiger Baustein für erfolgreiche Lehre, wissenschaftliche Arbeit und Forschung in Deutschland. Um in Zeiten der umfassenden Digitalisierung eine zeitgemäße Regelung des Urheberrechts zu schaffen, hat der Deutsche Bundestag im Juni das „Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft“, das sogenannte Urheberrechts-Wissensgesellschaft-Gesetz (UrhWissG) beschlossen. Die veränderten technischen Gegebenheiten machten eine Anpassung des Urheberrechts an die heutige Zeit notwendig. Das Gesetz wird im März 2018 in Kraft treten.

Die letzte Änderung des Urheberrechts erfolgte zuvor im Dezember 2016 durch das „Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung“. Das Ziel war hier die faire Beteiligung an den Erlösen der Verwertung von kreativen Leistungen, sichergestellt durch individualvertragliche und kollektivrechtliche Mechanismen.

Für die Zukunft ermöglichen wir mit dem UrhWissG in der Praxis einen handhabbaren und rechtssicheren Umgang mit dem Urheberrecht für Lehrende, Studierende und Forschende. Unser Ziel ist es das Urheberrecht besonders in Bezug auf die Digitalisierung und Vernetzung an die modernen Erfordernisse von Bildung und Wissenschaft anzupassen. Mit dem Gesetz sorgen wir für eine Klarstellung und Vereinfachung der derzeit sehr komplexen und kleinteiligen gesetzlichen Regelungen. Mit dem Gesetz setzen wir die Vereinbarung des Koalitionsvertrages um, eine sogenannte „Bildungs- und Wissenschaftsschranke“ zu schaffen: Wir etablieren so Regelungen, die die Nutzung von Texten auch ohne die vorherige Zustimmung des Autors ermöglichen. Im Gegenzug erhält dieser auf gesetzlicher Grundlage eine angemessene Vergütung. Damit wird geregelt, welche urheberrechtlichen Nutzungen im Bereich Bildung und Wissenschaft gesetzlich erlaubt sind, ohne dass es einer Zustimmung der Urhebers und sonstiger Rechtsinhaber bedarf. Auf diesem Weg vereinfachen wir auch die Nutzung von sogenannten Semesterapparaten, in denen Dozentinnen und Dozenten den Studierenden Unterlagen für Lehrveranstaltungen zur Verfügung stellen. Davon profitieren Sie als Student direkt.

Das geplante Gesetz regelt die künftigen Nutzungsbefugnisse für Unterricht, Forschung und Wissensinstitutionen möglichst konkret und verzichtet so weit wie möglich auf unbestimmte Rechtsbegriffe. Damit wird die Rechtsicherheit bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte deutlich erhöht.

Konkret haben wir damit eine zeitgemäße, plausible und abgestimmte Binnenstruktur im Urheberrecht geschaffen. Das UrhWissG definiert zudem erstmals auch verbindliche urheberrechtliche Regeln zum sogenannten Data Mining, dem computergestützten automatischen Auswerten von großen Datenmengen. Darüber hinaus können künftig 15 Prozent eines Textes durch einen Dozenten für die Lehre bereitgestellt werden, ohne dass eine explizite Zustimmung des Urhebers gegeben werden muss. Die Vergütung der Autoren erfolgt durch eine pauschale Abrechnung. Eine für Lehrende aufwendige und abschreckende Einzelabrechnung ist nicht notwendig. Bibliotheken erhalten die Erlaubnis ihre Bestände zum Zwecke des Erhalts zu digitalisieren. Auch die Art und der Umfang des von Bibliotheken ermöglichten Zugangs zu Büchern und Ausdrucken an Terminals werden geregelt. Ebenso wie der Versand von Kopien durch Bibliotheken.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat erfolgreich dafür gekämpft, dass die wissenschaftsfreundliche Reform des Urheberrechts gelingt. Die jetzt getroffene Regelung wurde auch von den Vertreterinnen und Vertretern der Studentenschaft, mit denen ich zu diesem Thema in Kontakt stand, begrüßt. Ich denke und hoffe, dass die gefundene Lösung daher auch in Ihrem Interesse ist.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Stamm-Fibich

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