Frage an Matern von Marschall bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht

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Frage von Günter G. •

Frage an Matern von Marschall von Günter G. bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht

Was muss Ihrer Meinung nach geschehen, damit zukünftig nicht mehr die falschen Migranten/Flüchtlinge abgeschoben werden. Menschen, die in unserem Land leben, arbeiten, Steuern bezahlen und auch gebraucht werden, nachdem sie zunächst Geld gekostet haben durch Schule, Berufsausbildung und allgemeine Integrationsaufwendungen. Das alleine ist schon unvernünftig; unerträglich ist es aber, wenn der Akt der Abschiebung dann noch unter menschenunwürdigen Bedingungen (Handschellen etc.) stattfindet und die Betroffenen in einem Bürgerkriegsland ankommen (z. B. Afghanistan).

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr G.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift, die mich über die Plattform „abgeordnetenwatch.de“ erreichte.

Ich gebe Ihnen Recht, dass die Situation weiterhin verbesserungswürdig ist. Noch zu oft werden Personen in ihre Heimatländer zurückgeführt, die sich bereits integriert haben. Einerseits ist es deshalb unabdingbar, dass rascher über die Asylanträge entschieden wird. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist hier deutlich schneller geworden und arbeitet effektiver als noch in 2015. 2019 hat das BAMF über die Anträge von rund 184.000 Personen entschieden. Die Zahl der Mitarbeiter der Behörde wurde deutlich erhöht: von weniger als 3.000 Personen in 2015 auf über 8.000 im Jahr 2020. Ein Asylverfahren dauert heute im Durchschnitt rund sieben Monate, in den neuen Ankerzentren sogar nur noch 5,3 Monate. Schnelle Entscheidungen geben Klarheit: Den Menschen, welche die Anträge gestellt haben und den deutschen Behörden. Andererseits ist es unabdingbar, dass wir die Menschen, die kein Recht auf Asyl haben, auch konsequent in ihre Heimatländer zurückführen. 2019 waren es ca. 22.000 Menschen, die von Deutschland in ihre Heimatländer zurückgeführt wurden, weil bei ihnen keine Schutzgründe vorlagen. Im Dezember 2020 lebten in Deutschland insgesamt 281.143 ausreisepflichtige Ausländer, davon 235.771 mit Duldung.

Wir helfen denen, die Hilfe benötigen und setzen uns für eine gerechte, strukturierte und effiziente Gestaltung von Asylverfahren und Rückführungen ein. Es muss entschlossen und frühzeitig zwischen Menschen in Not und Menschen ohne Schutzbedürftigkeit unterschieden werden. Hierzu gehört auch die Festlegung weiterer sicherer Herkunftsstaaten, deren Anerkennungsquoten sich im Promillebereich bewegen, wie etwa Georgien (0,8 Prozent Anerkennungsquote von 2021) oder Tunesien (0,6 Prozent Anerkennungsquote von 2021). Dafür setzen wir uns als CDU ein. Zudem wollen wir die Ausreisepflichten besser durchsetzen und dafür u.a. Gewahrsamseinrichtungen an Flughäfen schaffen, um Sammelabschiebungen zu erleichtern. Auf Verstöße gegen eine Wiedereinreisesperre muss eine unmittelbare Abschiebehaft folgen.

Menschen hingegen, die dauerhaft in Deutschland Schutz erhalten, müssen wir integrieren. Allein im Jahr 2019 erhielten 235.083 Personen einen Integrationskurs. Zwischen 2016 und 2019 hatten wir rund 450.000 Teilnehmer an Berufssprachkursen, die zur Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt beitrugen.

Mit freundlichen Grüßen

Matern von Marschall