Frage an Matthias Büger bezüglich Innere Sicherheit

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Matthias Büger
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Frage von Heintz S. •

Frage an Matthias Büger von Heintz S. bezüglich Innere Sicherheit

Hallo und guten Tag,

werden Sie sich im hessischen Landtag für ein Verbot von "facebook" zwecks Kommunikation zwischen Lehrern und Schüler/innen einsetzen ? Oder bleibt es weiterhin bei der "Tolerierung" und somit auch der Kontrolle durch einen US-amerikanischen Börsenkonzern ? Danke ganz herzlich !

Prof. Dr. Heintz Schäfer
(Asslar)

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Sehr geehrter Herr Prof. Schäfer,

haben Sie Dank für Ihre Frage. Die über das Internet erreichbaren sozialen Medien wie z.B. Facebook bieten die Chance einer modernen, direkteren Form von Kommunikation, haben aber auch Risiken. Schule sollte meiner Meinung nach, wo immer dies in den Unterrichtskontext passt, Hinweise zum verantwortungsbewussten Umgang mit neuen Medien geben. Nicht jedes Medium eignet sich für jede Kommunikation. Das gilt aber z.B. auch für E-Mails, die nicht die Sicherheit eines Briefes haben, sich aber dennoch etabliert haben. Nicht zuletzt das von Ihnen genutzte Portal abgeordnetenwatch ist ein soziales Medium. Dabei sind die Anbieter von Internet-Anwendungen wie Suchmaschinen oder E-Mail-Konten Unternehmen, die der jeweiligen Gesetzgebung des Staates unterliegen, in dem sie ihren Sitz haben. Wer dies nicht akzeptiert, müsste grundsätzlich auf die Nutzung des Internets (inkl. E-Mail) verzichten - was für Schulen wohl kein vernünftiger Weg ist.

Ich halte deshalb das grundsätzliche Verbot der Nutzung von Facebook durch die grün-rote Regierung in Baden-Württemberg für den falschen Weg. Es gibt für mich keinen Grund, staatlich zu reglementieren, dass Schüler und Lehrer nicht auf Facebook "befreundet" sein dürfen. Wie das Kutusministerium mitgeteilt hat, halten viele Lehrer in dieser Frage ohnehin Distanz, aber Lehrer dürften natürlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sein. Das Beamtenrecht legt fest, dass sich Lehrer "angemessen" zu verhalten haben. Weiteren Regelbedarf sehe ich deshalb nicht. Dabei muss klar sein, dass es weder für Leher noch für Schüler eine Verpflichtung für die Teilnahme an einem sozialen Medium wie Facebook geben darf, z.B. wenn Unterrichtsmaterialien nur über diesen Kanal verteilt werden. Jeder einzelne muss selbst entscheiden und entscheiden können, welches Medium er nutzt.

Dabei ist auch klar: Wenn ein Lehrer mit einem Schüler oder mit den Eltern über ein persönliches Thema sprechen will, dann sollte er weder Facebook, noch E-Mail oder SMS bemühen, sondern den Telefonhörer in die Hand nehmen oder sich persönlich Treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Büger

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