Frage an Matthias Czech bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

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Matthias Czech
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Frage von Peter S. •

Frage an Matthias Czech von Peter S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Czech!

Am kommenden Mittwoch berät die Bürgerschaft über die Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 27. März 2019 „HafenCity – Elbtower – Information über das fortgeschriebene Bebauungs- und Nutzungskonzept“ (Drucksache 22/1751)

Die Bürgerschaft hatte unter anderem verlangt, „dass eine Nutzung entwickelt wird, die in besonderer Weise eine Anziehungskraft des Standorts befördert und dabei von gesamtstädtischer Bedeutung ist.“ Diese Forderung bezog sich vor allem auf den Nachweis der Funktionalität der „öffentlichkeitsbezogenen Nutzung von mehr als 11.000 m² in den untersten Geschossen“ des Elbtowers.

In dem Bebauungs- und Nutzungskonzept des Investors vom 16. Januar 2018 waren unter dem Stichwort „Attraktivität für Besucher“ vier Varianten vorgestellt worden: ein Water Education Center („Das Water-Education-Center ist in Abstimmung mit Beratern und möglichen Betreibern“), ein House of Pop („Für das Haus of Pop liegt eine unterzeichnete Interessenbekundung (letter of intent) vor.“), ein Mobility experience center oder ein eSports Center.

Zweieinhalb Jahre später ist in der Stellungnahme des Senats von keiner der vier Varianten mehr die Rede. Nun heißt es: „Die Flächen sind sehr flexibel nutzbar, zurzeit steht noch nicht fest, ob hier beispielsweise eine museale Nutzung oder eine Nutzung aus dem Edutainmentbereich ihren Platz finden wird.“

Würden Sie zustimmen, dass der Investor hier seine Versprechungen nicht gehalten hat? Falls ja, wollen Sie das durchgehen lassen?

Stimmt es, dass die Flächen für die öffentlichkeitsbezogene Nutzung im Sockelgeschoss reduziert wurden, wie die Immobilienzeitung am 20. Oktober berichtet hat?

https://www.immobilien-zeitung.de/1000074557/elbtower-mehr-bueroflaeche-weniger-fuer-hotels

Stimmt es ferner, dass auf den von der Bürgerschaft verlangten Vorvermietungsnachweis verzichtet werden kann?

Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie aus alledem?

Beste Grüße

Peter Schönberger

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SPD

Sehr geehrter Herr Schönberger,

ich danke ihnen für ihre Nachricht und ihre Anfrage über
Abgeordnetenwatch zum Elbtower.

Der Senat hat 2018 der Bürgerschaft die Ergebnisse des
Ausschreibungsverfahrens für den Elbtower mitgeteilt. Diese Ergebnisse
wurden dann im Haushaltsausschuss und Stadtentwicklungsausschuss
beraten. Im Ergebnis wurde der Senat von der Bürgerschaft aufgefordert,
einige Rahmenbedingungen im Kaufvertrag festzuhalten. Unter anderem
sollte vor der Übergabe des Grundstücks sichergestellt sein, dass alle
Planungs -und Baukosten durch den Käufer verbindlich durchfinanziert
sind. Hierzu sind dann auch Nachweise über verbindliche Mietverträge für
ein drittel der Büroflächen und die Hotelnutzung zu erbringen. Außerdem
sollen eine öffentliche Nutzung in den unteren Geschossen von mehr als
11.000qm und einer Aussichts -und Besucherfläche oberhalb des 50.
Geschosses sichergestellt werden.

Im Kaufvertrag, der im Transparenzportal Hamburg, transparenz.hamburg.de
einzusehen ist, kann man sehen, dass diese Anforderungen im 1. Nachtrag
umgesetzt wurden sind.
https://suche.transparenz.hamburg.de/?q=elbtower&sort=score+desc%2Ctitle_string+asc&esq_not_all_versions=true
Hier werden auch die Vermietungsnachweise aufgeführt, die zur
Grundstücksübergabe zu erbringen sind. Es gibt hier allerdings auch
eine Klausel, nach der die finanzierende Bank auf ein Teil der
Vermietungsnachweise verzichten kann. Dann muss die Bank selbst aber
gegenüber der Stadt die vollständige Finanzierung des Baus garantieren.
Der Senat muss dies dann prüfen und auch nicht unbedingt akzeptieren.
Zusätzlich würde dies aber auch, durch die jährlichen Berichte zum
Baufortschritt, in der Bürgerschaft diskutiert werden. Damit ist die von
der Bürgerschaft geforderte verbindliche Durchfinanzierung  auch wieder
gegeben.

Mit Ihrer Anmerkung zu den Flächen der öffentlichen Nutzung im
Sockelgeschoss haben Sie Recht. Im Ursprungs Mietvertrag waren
allerdings die Flächen entsprechend des Senatsberichts aus dem Jahr 2018
aufgelistet. Die Stadtplanung hat vom Investor allerdings eine leicht
veränderte Bauform gefordert. Dadurch wird der Elbtower schlanker und
etwas höher. Das führt dazu, dass die Publikumsflächen im 1. Nachtrag
des Mietvertrags mit 16.200qm immer noch über den von der Bürgerschaft
geforderten 11.000qm liegen, die Hotelfläche aber auf ca. 11.500qm
schrumpft. Die Bürofläche wird dem gegenüber größer.

Die Art der öffentlichen Nutzung in den unteren Geschossen wird die
Bürgerschaft in den kommenden Wochen noch nachfragen können. Die
Beratung der Drucksache 22/1751 wird an diesem Mittwoch nicht
abschließend erfolgen. Die Bürgerschaft wird diese in den
Stadtentwicklungsausschuss überweisen.

Zusätzlich hat die Kommission für Stadtentwicklung am vergangenen Montag
ebenfalls zum Elbtower getagt. Sie hat beschlossen, dass die Kommission
sich nach der öffentlichen Auslegung der Pläne sich erneut mit dem
Elbtower befassen wird. Die öffentlichen Auslegung der Pläne erfolgt vom
3. November 2020 bis einschließlich 3. Dezember 2020. In diesem Zeitraum
können diese im Internet unter https://www.hamburg.de/bebauungsplaene
oder unter https://bauleitplanung.hamburg.de eingesehen werden. Dort
besteht auch die Möglichkeit, online Stellungnahmen abzugeben.

Ich hoffe, ich kann Ihnen mit dieses Ausführungen helfen.

Sonnige Grüße
Matthias Czech

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