Warum zerstören Sie zusammen mit der CDU das Gesundheitssystem? Warum wollen Sie die Psychotherapie aus der Versicherung Streichen? Ist Ihnen unsere Gesundheit egal? Priorität: nur PK Versicherte?
Sehr geehrte Frau F.,
ich kann Ihre Befürchtungen und Ihren Ärger gut nachvollziehen. Leider liegt die Verantwortung für die Gesetzgebung nur beim Deutschen Bundestag. Das Gesetz ist nicht durch die Länder zustimmungspflichtig.
Allerdings haben der Bundesrat und die Gesundheitsministerkonferenz im Rahmen der Gesetzesberatung kritische Stellungnahmen mit vielen Änderungsvorschlägen abgegeben.
So hat die Gesundheitsministerkonferenz Anfang Juni gefordert, die Psychotherapeutische Versorgung zu sichern und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Sie hat unterstrichen, dass die ambulante psychotherapeutische Versorgung ein zentraler Bestandteil einer bedarfsgerechten, wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung ist. Die Konferenz fordert eine transparente Überprüfung und Weiterentwicklung der Datengrundlagen und Berechnungsparameter der psychotherapeutischen Vergütungssystematik. Hierdurch solll der gestiegene Versorgungsbedarf sowie die besonderen Rahmenbedingungen zeitgebundener psychotherapeutischer Leistungen angemessen berücksichtigt werden.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2026 unterstrichen, dass die psychotherapeutische Versorgung zentraler Baustein einer modernen Gesundheitsversorgung ist. Er fordert einen frühzeitigen, wohnortnahen und niedrigschwelligen Zugang zu psychotherapeutischen Angeboten für Menschen mit psychischen Erkrankungen. So soll die Chronifizierung von psychischen Erkrankungen verhindert werden und hohe Folgekosten durch lange Krankenbehandlung, stationäre Aufenthalte sowie eingeschränkter Erwerbsfähigkeit vermieden werden.
Weiter hat er die Befürchtung geäußert, dass durch die vorgesehene Budgetierung der psychotherapeutischen Leistungen mit einer Verschärfung der bereits aktuell bestehenden Wartezeitproblematik auf einen Therapieplatz zu rechnen ist. Er fordert, dass die vertragspsychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen kurzfristig und durchgreifend verbessert werden muss.
Sie sehen also, dass sich die Länder sehr kritisch mit dem Gesetzesvorhaben auseinandergesetzt haben. Sie haben aber keine Kompetenz in die Gesetzgebung einzugreifen. Auch eine Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat nach abgeschlossener Gesetzgebung durch den Bundestag würde lediglich eine zeitliche Verzögerung aber keine inhaltliche Änderungsoption mit sich bringen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft deshalb kaum eine Einflussmöglichkeit auf dieses Gesetzgebungsverfahren haben.
Gern leiten wir ihr Anliegen aber an die Hamburger SPD- Bundestagsabgeordneten weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Czech
