Warum soll das Informationsfreiheitsgesetz eingeschränkt werden?
Es ist ein wichtiges Mittel zur Herstellung von Transparenz und zur Aufdeckung von Korruption und eine zentrale Errungenschaft unserer Bundesrepublik.
1. Warum sollen nur noch Privatpersonen Anfragen stellen können? Verbände und NGOs haben zum einen die Möglichkeit der Erhaltenen Informationen professioneller zu verarbeiten, einzuordnen und zu verbreiten als auch die Mittel um die Kosten zu tragen. Dadurch können auch Bürger mit geringen finanziellen Mitteln von dem Gesetz profitieren, die mit der geplanten Änderung effektiv ausgeschlossen werden.
2. Wer entscheidet über das geplante berechtigte Interesse was in Zukunft bei einer Anfrage bewiesen werden soll? Die Politik, die Behörde? Hier besteht doch die große Gefahr das Anfragen zur Vertuschung von Missständen nicht beantwortet werden, mit Verweis auf eine fehlende Rechtmässigkeit. Es gibt ja bereits jetzt Fälle wo von Behörden solche Anfragen unrechtmäßig abgelehnt wurden (z.B. Sitzungsprotokolle wiss. Beirat BMF).
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung“ zu reformieren. An diesem Anspruch, den ich ausdrücklich teile, wird sich die geplante Reform am Ende messen lassen müssen.
Da derzeit jedoch noch kein entsprechender Gesetzentwurf vorliegt, wäre es verfrüht, mögliche Änderungen und ihre Auswirkungen im Einzelnen zu bewerten. Es wird im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens sehr genau zu erörtern sein, wie das IFG sinnvoll weiterentwickelt werden kann.
Das IFG kann auch aus meiner Sicht ein bedeutendes Instrument sein, wenn es darum geht, staatliches Handeln zu kontrollieren.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Hauer
