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Setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland einer Fassung mit anlassloser Durchsuchung privater Nachrichten nicht zustimmt?

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Matthias Lammert
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Frage von Desiree R. •

Setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland einer Fassung mit anlassloser Durchsuchung privater Nachrichten nicht zustimmt?

Justizministerin Hubig hat im Oktober 2025 erklärt, anlasslose Chatkontrolle müsse in einem Rechtsstaat tabu sein und Deutschland werde solchen Vorschlägen auf EU-Ebene nicht zustimmen.
Das Bundesinnenministerium, das im Rat federführend ist, verwies zuletzt darauf, dass es in der Bundesregierung keine Einigung gebe.

Da Enthaltungen im Rat bei qualifizierter Mehrheit als Gegenstimme zählen, hat die deutsche Position besonderes Gewicht.

Setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland einer Fassung mit anlassloser Durchsuchung privater Nachrichten nicht zustimmt?

Als alleinerziehende Mutter einer 4 Jährigen, ist mir der Schutz der personenbezogenen Daten meiner Tochter und mir, der vertraulichen Kommunikation mit Freunden und Familie, unseres Rechts am eigenen Bild sowie unseres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz ein persönliches Anliegen.

Über eine Antwort würde ich much freuen.

Mit freundlichen Grüßen
D. R.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau R.,

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Gerne gebe ich Ihnen die grundlegenden Überlegungen und Positionen der Union zu diesem sensiblen Thema weiter:

Die CDU und auch ich teilen Ihre Einschätzung, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das digitale Briefgeheimnis und der Schutz vertraulicher Daten – gerade auch von Kindern und Familien – ein hohes Gut in einem Rechtsstaat sind.

Die Haltung der Union lässt sich im Wesentlichen in zwei Kernpunkten zusammenfassen:            Eine wahllose Durchsuchung der privaten Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger ohne konkreten Tatverdacht (oft als „anlasslose Chatkontrolle“ bezeichnet) lehnen wir ab.                           Solche Maßnahmen stehen im Konflikt mit verfassungsrechtlichen Prinzipien und dem Grundrecht auf Privatsphäre.

Der Schutz von Kindern vor Kriminalität und Missbrauch im Netz hat für uns aber höchste Priorität. Dieser Schutz muss jedoch durch zielgerichtete Maßnahmen erfolgen – etwa durch gestärkte Ermittlungsbehörden, richterlich angeordnete Kontrollen bei konkretem Anfangsverdacht und die Beseitigung illegaler Inhalte direkt bei den Plattformbetreibern, anstatt die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht zu stellen.

Auf europäischer Ebene wird intensiv über den Balanceakt zwischen Datenschutz und Kinderschutz verhandelt. Die Diskussionen betreffen insbesondere die Frage, inwieweit freiwillige oder verpflichtende Scans auf den Servern der Plattformanbieter zulässig sind und wie das Auslesen Ende-zu-Ende-verschlüsselter Nachrichten rechtlich sowie technisch zu bewerten ist.

In der parlamentarischen Debatte hat die CDU immer betont, dass wirksamer Kinderschutz nicht auf Kosten der IT-Sicherheit und der Privatsphäre gesetzestreuer Bürger gehen darf. Wir setzen uns daher z.B. für Lösungen ein, die die Verschlüsselung von Messengerdiensten (wie WhatsApp oder Signal) nicht aufbrechen oder untergraben. 

Wir wollen klare rechtsstaatliche Hürden und richterliche Anordnungen für Eingriffe vorsehen. Eine anlasslose Massenüberwachung lehnen wir daher konsequent ab.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und die klare Position der Union vermitteln.

Mit freundlichen Grüßen 

Matthias Lammert

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