Nachfrage zu:Wie möchten Sie die Ambitionslücke im Klimaschutzgesetz schließen (zwischen erlaubtem THG Ausstoß bis 2045 und Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze des Pariser Abkommens bis 2030)? 22.09.23

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Matthias Miersch
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Frage von Alexander K. •

Nachfrage zu:Wie möchten Sie die Ambitionslücke im Klimaschutzgesetz schließen (zwischen erlaubtem THG Ausstoß bis 2045 und Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze des Pariser Abkommens bis 2030)? 22.09.23

Sehr geehrter Herr Miersch,

Vielen Dank für Ihre umfangreiche Antwort auf meine Frage zur KSG-Ambitionslücke.
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/matthias-miersch/fragen-antworten/wie-moechten-sie-die-ambitionsluecke-im-klimaschutzgesetz-schliessen-zwischen-erlaubtem-thg-ausstoss-bis

Wenn Ihnen das Einhalten des Abkommens von Paris und damit die Begrenzung auf max. 1,5 Grad so wichtig ist, verstehe ich nicht, warum Sie ein KSG verabschieden möchten, durch das wir bei nur exakter Erfüllung, trotzdem bis 2030 bereits den gesamten deutschen CO2 Anteil an den 1,5 Grad reißen. Die erlaubten CO2-Budgets im KSG sind zu hoch.

"Es ist einfach, Ziele zu proklamieren."? Aber Gesetze sollten eingehalten werden, vor allem, wenn es, wie das Abkommen von Paris ein völkerrechtlicher Vertrag ist.

Warum werden die KSG-Budgets also nicht dem Vertrag von Paris konform angepasst? Oder warum sagen Sie nicht offen, dass Sie die 1,5 Grad aufgeben?

Mit freundlichen Grüßen
Alexander K.

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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage, auf welche ich ebenfalls nachfolgend gerne eingehe.

Bei den momentan öffentlich diskutierten Plänen zum KSG handelt es sich um einen Regierungsentwurf, der von der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht wurde. Die erste Lesung fand am 22.09.2023 statt. Ich habe fest vor, nach dem sogenannten „struckschen Gesetz“, wonach kein Gesetz den Bundestag verlässt, wie es eingebracht wurde, auch hier so zu handeln.

Momentan befindet sich das KSG im parlamentarischen Verfahren. Das Ergebnis des Verfahrens kann ich nicht voraussagen. Dennoch möchte ich aber noch mal betonen: das Abkommen von Paris gilt. Im Rahmen des Pariser Zieles 2030 hat auch die Bundesregierung keine Änderungen im CO2 Budget vorgenommen. Auch möchte ich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinweisen, die die Vereinbarkeit des KSGs mit dem Pariser Klimaschutzabkommen bestätigt hat. Dabei muss ich aber präzisieren, dass das Abkommen von Paris – nicht wie Sie darlegen – das 1,5 Grad Ziel festschreibt, sondern viel mehr von dem Ziel 2 Grad, möglichst 1,5 Grad, spricht. Natürlich stimme ich Ihnen zu, dass wir alles tun sollten, um das 1,5 Grad Ziel zu erreichen. Allerdings – und darauf habe ich in meinem ersten Antwortschreiben hingewiesen – kommt es neben den Zielen vor allem auf die Maßnahmen an, die in einer Demokratie entsprechende Mehrheiten brauchen. Diesbezüglich muss allerdings auch ein Handlungsdruck erfolgen, wenn Zwischenziele nicht erreicht werden. Wie ich in meiner Rede am 22.09.23 ausführte, ist es ein nicht haltbarer Zustand, dass die Bundesregierung in bestimmten Bereichen die Sektorziele reißt, aber der Rechtsverpflichtung, ein Sofortprogramm vorzulegen, nicht nachkommt.

Deswegen muss es jetzt in diesem parlamentarischen Verfahren unsere Aufgabe als selbstbewusste Parlamentarier sein, einen Mechanismus einzusetzen, der uns als Parlament garantiert, dass die Ziele eingehalten werden.

Sehr geehrter Herr K., ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Miersch

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