Guten Tag Matthias, ich hätte gerne mal gewusst, warum beim Wohngeld und der Witwen Rente das Bruttoeinkommen heran gezogen wird. Z. Beispiel Durch Änderung der St. Klasse von 3 zu 1 bekomme ich

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Matthias W. Birkwald
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Frage von Elmar S. •

Guten Tag Matthias, ich hätte gerne mal gewusst, warum beim Wohngeld und der Witwen Rente das Bruttoeinkommen heran gezogen wird. Z. Beispiel Durch Änderung der St. Klasse von 3 zu 1 bekomme ich

Weniger ausgezahlt, aber die Witwer Rente erhöht sich nicht obwohl ich weniger im Geldbeutel hsbe. Wieso ist dss so
Gruß
Elmar Saarbrücken
Danke für die Antwort

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Lieber E.,

 

das ist eine Frage, die beim ersten Lesen sehr einfach klingt, aber doch schwierig zu beantworten ist. Ich beantworte sie Dir jetzt zunächst ohne eine Bewertung vorzunehmen, und versuche stattdessen, die sozialrechtliche Idee hinter der Heranziehung von Bruttoeinkommen bei der Wohngeld- und Witwenrentenberechnung - so wie sie der Gesetzgeber wohl im Sinn hatte - zu erläutern.

 

Im SGB XII (also der Sozialhilfe) ist es ja tatsächlich anders. Dort wird zwar auch vom Bruttoeinkommen ausgegangen, aber Steuern (sofern sie anfallen) sind voll absetzbar, das heißt sie werden nicht berücksichtigt.

 

Der zentrale Grund dafür, dass es beim Wohngeld und der Witwenrente anders gehandhabt wird, ist vor Allem, dass weder das Wohngeld- noch die Witwerrente das Existenzminium sichern sollen, sondern das Wohngeld Menschen mit einem geringen Einkommen einen "angemessenen" Wohnraum (nicht definiert im Gesetz) ermöglichen möge bzw. die Witwen- oder Witwerrenten den durch den Tod des Ehepartners weggefallenen Unterhalt sichern (zumindest teilweise) sollen.

 

Bei der Witwenrente wird aber - und das ist wichtig für Deine Frage - bei der Bestimmung des Einkommens von den Bruttoeinkommen eine pauschale Kürzung vorgenommen und damit werden keine genauen Nettoeinkommen, aber zumindest "pauschale" Nettoeinkommen herangezogen (§ 18b Abs. 5 SGB IV).

 

Hier wäre es sicherlich hilfreich, wenn Du Dir die Neuberechnung nach dem Steuerklassenwechsel noch mal an Hand Deiner konkreten Situation bei einem Beratungstermin der DRV erklären ließest. Da der Abzug auch bei der ersten Berechnung vorgenommen wurde, wirst Du aktuell nichts davon merken.

 

Ähnlich ist es beim Wohngeld. Hier wird zwar erstmal das Bruttoeinkommen herangezogen, aber dann heißt es im § 16 des Wohngeldgesetzes: "Bei der Ermittlung des Jahreseinkommens sind von dem Betrag, der sich nach den §§ 14 und 15 ergibt, jeweils 10 Prozent abzuziehen, wenn zu erwarten ist, dass im Bewilligungszeitraum die folgenden Steuern und Pflichtbeiträge zu leisten sind: 1. Steuern vom Einkommen, 2. Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, 3.Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung."

 

Steuern werden also auch hier nicht exakt, sondern pauschal berücksichtigt. Vermutlich wollte man sich hier einen komplizierten Datenabgleich mit den Finanzämtern ersparen und das einfacher handhaben. Dein Steuerklassenwechsel führt deshalb, weil die Pauschale ja gleich bleibt, real zu höheren Steuern, aber nicht zu einer höheren Witwerrente bzw. zu höherem Wohngeld. Allerdings solltest Du bitte auch nochmal prüfen lassen, ob die ursprüngliche pauschale Berücksichtigung in Deinem Fall nicht vielleicht sogar günstiger ist als Deine tatsächliche. Das würde mich durchaus interessieren.

In jedem Fall wünsche ich Dir von Herzen viel Erfolg beim Kampf im Paragrafendschungel!

 

Für Rückfragen steht Dir mein wissenschaftlicher Mitarbeiter Michael Popp in meinem Berliner Büro immer auch gerne telefonisch (030/227-71212) zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Matthias W. Birkwald MdB

 

 

 

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