Was spricht eigentlich dagegen PV-Einspeisungen bei priv. Kleinanlagen 1 zu 1 mit dem Bezug zu verrechnen?

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Maximilian Deisenhofer
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Frage von Peter Z. •

Was spricht eigentlich dagegen PV-Einspeisungen bei priv. Kleinanlagen 1 zu 1 mit dem Bezug zu verrechnen?

Sehr geehrter Herr Deisenhofer,

so weit ich informiert bin gibt es solche "Rückwärtszähler" in einigen EU-Ländern, ich könnte mir vorstellen, dass solche Maßnahmen einen unglaublichen Schub verursachen.
Ich habe eine 5,04kWp PV-Anlage nebst 7kW Speicher und kann in dem alten Austragshaus leider nur mit Strom heizen und Wasser erwärmen (Wärmepumpe Luft/Luft, Infrarot, Durchlauferhitzer, Holzofen bei Frost).
Im Sommer gibt es kaum Verbrauch und das meiste wird für ca. 10ct eingespeist während der Speicher sich nie leert, aber im Winter füllt er sich kaum und ich habe den meisten Bezug.
Mein Gesamtverbrauch lag 2021 bei über 8,4MWH, Bezug bei ca. 5,6 habe aber gleichzeitig nur ca. 2,8 selbst produzierten verbrauchen können, während 2,4 eingespeist wurden.
Dieses Jahr verschiebt sich das durch ein e-Auto weiter und durch eine 1 zu 1 Verrechnung würde ich als Rentner eine deutliche Entlastung erfahren, nebst der Bereitschaft vieler sich dadurch eine PV-Anlage zuzulegen.

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Hallo Herr Z.,

vielen Dank für Ihre Anregung. Ihr Anliegen greift eines der größten Themen auf, mit denen wir uns gerade beschäftigen und bestimmt, wie zukunftssicher wir unser Land aufbauen. Es geht darum, wie wir die Umstellung der Energiegewinnung von fossilen Rohstoffen auf erneuerbare Ressourcen organisieren und dabei Bürgerinnen und Bürger mit einbeziehen. Besonders freue ich mich dabei zu lesen, dass Sie bereits Teil dieses Transformationsprozesses sind, den wir nach Jahren des Stillstands jetzt schneller ins Rollen bringen. So werden nun den vielen Menschen, die bereits eine große Bereitschaft zur Installation einer PV-Anlage mitbringen, weitere Anreize gesetzt und Unterstützung geboten. Für den Kauf einer PV-Anlage samt Stromspeicher entfällt beispielsweise seit dem 1. Januar 2023 die Mehrwertsteuer. Außerdem gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 für viele Anlagen eine Befreiung von der Einkommenssteuer. Neben dieser besonders aktuellen Subventionsmaßnahme unterstützt die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger, neben der bekannten Möglichkeit der Einspeisevergütung, durch regionale Förderprogramme sowie zinsgünstige Kredite. Die Absichten, Heizungsanlagen zu einem großen Teil mit erneuerbaren Energien zu bespeisen, wird die Attraktivität des Bezugs von Sonnenstrom weiter erhöhen. Aus meiner Sicht hat die Bundesregierung hervorragende Rahmenbedingungen zur Installation und zum Betrieb einer PV-Anlage geschaffen. Nun kommt es vielmehr darauf an, verlässliche Lieferketten zu schaffen und das Handwerk bei der Umsetzung der Maßnahmen zu unterstützen. Zum Teil sind die Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger beträchtlich.

Beste Grüße,

Max Deisenhofer, MdL

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