Ich habe mich an der Abstimmung beteiligt und mit "Ja" gestimmt.
Bislang zählen lediglich wesentliche Bereiche der Daseinsvorsorge wie z.B. die Trinkwasserversorgung oder die Abwasserbeseitigung zu den Pflichtaufgaben einer Kommune.
was Sie fordern, liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer, sondern ist in einem Bundesgesetz geregelt.
Beim Inflationsausgleich handelt es sich um keine gesetzliche Regelung, sondern um eine Vereinbarung zwischen den Tarifparteien - also zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und den Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern.
Neben dieser besonders aktuellen Subventionsmaßnahme unterstützt die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger, neben der bekannten Möglichkeit der Einspeisevergütung, durch regionale Förderprogramme sowie zinsgünstige Kredite.
(...) Deswegen habe ich mich fortlaufend dafür eingesetzt, dort zu lockern, wo das Infektionsgeschehen dies zulässt (...)