Wie garantieren Sie die Erfüllung des Wahlgeheimnisses im Bezirk Köpenick?

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Maximilian Schirmer
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Frage von Rüdiger A. •

Wie garantieren Sie die Erfüllung des Wahlgeheimnisses im Bezirk Köpenick?

Sehr geehrter Herr Schirmer,
in der Berliner Abendschau vom RBB vom 13.01.2023 erwähnte der Berliner Wahlleiter, Herr Bröchler, : „Jeder Wahlschein hat eine eigene Nummer. Und mit der können wir identifizieren, wann welche Wahlbenachrichtigung an wen rausgegeben wurde“.

Damit ist der Wahlschein auch nach Abgabe in die Wahlurne dem einzelnen Wähler zuzuordnen.

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr A.,
ich gehe fest davon aus, dass lediglich die sogenannten Wahlscheine nummeriert werden und nicht die Stimmzettel selbst – so wie ich den Landeswahlleiter in der Abendschau am 13. Januar verstanden habe. Die Wahlscheine sind die Voraussetzung für die Stimmabgabe per Briefwahl, sie liegen den Unterlagen bei. Ihre Nummerierung erfolgt, um eine doppelte Stimmabgabe zu verhindern. Da die eigentlichen Stimmzettel den Briewahlunterlagen jedoch in einem weiteren geschlossenen Umschlag beiliegen, ist es nicht möglich über die Nummerierung der Wahlscheine auf das konkrete Stimmverhalten einzelner Bürger*innen zu schließen. Alles andere wäre aus meiner Sicht ein grober Verstoß gegen das Wahlgeheimnis und die demokratischen Grundsätze, da gebe ich Ihnen Recht.
Als Kandidat für das Berline Abgeordnetenhaus habe ich keinen Einfluss auf die Ausführung der Wahl. Das ist auch gut so, denn sonst könnten die Politikerinnen und Politiker die Wahl zu den eigenen Gunsten beeinflussen. Sie können sich jedoch sicher sein, dass ich als Bürger und als Demokrat auf die Einhaltung der Wahlgrundsätze achten und bei den Bezirks- und Landeswahlleitungen um Aufklärung bitten werde, sollten mir Verstöße bekannt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Maximilian Schirmer