Frage an Mechthild Rawert

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Mechthild Rawert
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Frage von Christa M. •

Frage an Mechthild Rawert von Christa M.

Wie viele Menschen in Deutschland bin auch ich für ein gesetzliches Verbot von Fracking.
M.E. ist dies eine Technologie mit einem hohen Risiko für Menschen und Umwelt, die wir nicht bernötigen. Eine Förderung von erneuerbaren Energien halte ich für den besseren Weg zur Energieversorgung unseres Landes und Fracking schlichtweg für überflüssig.
Wie stehen Sie zum gesetzlichen Verbot von Fracking?

MfG
Christa Mecklenburg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Mecklenburg,

herzlichen Dank für ihre Frage zu meiner Einstellung zum gesetzlichen Verbot von Fracking, die ich gern beantworte. In meinen Newsletter habe ich zum Thema Fracking regelmäßig Position bezogen.

Bei der momentanen Gesetzeslage gibt es in Deutschland keine ordentliche Regelung zum Fracking. Eine solche Regelung ist jedoch unbedingt nötig, damit kein Missbrauch in einem gesundheitlich relevanten Bereich stattfindet. Am 7. Mai 2015 hat der Bundestag in 1. Lesung zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Regelung des Frackings debattiert: den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie und den Entwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen. Geplant war dann eine Abstimmung im Bundestag im Juli 2015, die jedoch verschoben wurde.

Wichtigstes Anliegen ist mir, dass die Gesundheit aller BürgerInnen und sauberes Trinkwasser äußerste Priorität besitzt. Hier darf es keine Kompromisse geben. Eine Regelung zum Fracking, die dies nicht sicherstellt, lehne ich ab. Dabei muss unterschieden werden, dass es konventionelles Fracking und unkonventionelles Fracking gibt. Ersteres erfolgt in Sandstein, letzteres in Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein. Bei letzterem liegen in Deutschland noch keine belastbaren Erkenntnisse hinsichtlich gesundheitlicher Folgen vor.

Es musste aber an einem Gesetzespaket gearbeitet werden, um das Vakuum zu füllen, welches derzeit beim Fracking existiert. Im Gesetzesentwurf vom Mai 2015 ist vorgesehen, dass unkonventionelles Fracking verboten wird - was ich sehr begrüße. Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Regelungen, die Umweltstandards und Transparenz bei konventionellem Fracking erheblich verbessern sollen. Dazu gehören ein absolutes Verbot für Fracking jeglicher Art in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten, Einzugsbereichen von Talsperren und Seen, die unmittelbar zur Trinkwassergewinnung dienen, vorgesehen. Auch beim Thema Lagerstättenwasser soll es starke Verschärfungen geben, und die Beweislastumkehr bei Bergschäden soll auch auf Erdbeben, die durch die Erdgasförderung entstehen können, ausgedehnt werden. Die strengen umweltrechtlichen und gesundheitlichen Standards sollen auch für die wissenschaftlich streng begleiteten Erprobungsmaßnahmen zur Erforschung von Auswirkungen auf Umwelt und Untergrund gelten.

Diese Regelungen halte ich für sinnvoll. Allerdings enthält der Gesetzesentwurf Bestimmungen, die von der SPD nicht mitgetragen werden. So sieht der Gesetzesentwurf sieht vor, dass eine ExpertInnenkommission und nicht der Bundestag darüber entscheiden sollte, ob und wo gefrackt wird. Das darf nicht sein! Dadurch könnte Fracking unkontrolliert durch die Hintertür möglich gemacht werden und das am Gesetzgeber vorbei. Diese umstrittene Regelung wurde durch das Bundeskanzleramt in den Gesetzentwurf hineingeschrieben! Eine demokratisch nicht legitimierte Expertenkommission, die den Bundestag aushebelt, wird es mit der SPD nicht geben. Daher lehnte die SPD-Bundestagsfraktion vor der parlamentarischen Sommerpause 2015 ein solches "Hauruckverfahren" dezidiert ab und plädierte bei einem solch wichtigen Thema, was Gesundheit und demokratische Verfahren betrifft, für "Gründlichkeit vor Schnelligkeit".

Außer Frage steht, dass neben der notwendigen Regelung des Frackings der Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter vorangetrieben werden muss.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Rawert