Werden Sie sich für die Prüfung bzw. Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens einsetzen? Angesichts der Hochstufung durch den Verfassungsschutz und des GFF-Gutachtens halte ich das für dringend geboten.
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ein Parteiverbot ist eines der schärfsten Instrumente unseres Rechtsstaats. Entsprechend hoch sind die verfassungsrechtlichen Hürden. Ein solches Verfahren darf nur auf einer belastbaren, gerichtsfesten Grundlage eingeleitet werden.
Das von Ihnen angesprochene Gutachten ist ein Beitrag zur öffentlichen Debatte. Maßgeblich für ein mögliches Verbotsverfahren sind jedoch die Einschätzungen der zuständigen staatlichen Behörden und die rechtliche Bewertung durch die dafür vorgesehenen Verfassungsorgane.
Für mich ist klar: Teile der AfD vertreten Positionen, die mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sind. Eine Zusammenarbeit schließe ich aus.
Ob ein Verbotsverfahren eingeleitet werden sollte, muss sorgfältig geprüft werden. Ein übereiltes oder schlecht vorbereitetes Verfahren würde im Zweifel scheitern und der AfD eher nutzen als schaden.
Mit freundlichen Grüßen
Melanie Bernstein
