Generell liegt es immer im Ermessen des Gesundheitsamtes, ob ein Fall als verstorben an bzw. mit COVID-19 ans RKI übermittelt wird oder nicht. Bei einem Großteil der an das RKI übermittelten COVID-19-Todesfälle wird „verstorben an der gemeldeten Krankheit“ angegeben.
Antwort 05.07.2022 von Melis Sekmen CDU
Antwort 05.07.2022 von Melis Sekmen CDU
Sonderzahlungen des Arbeitsgebers auf Grund der Corona-Pandemie bleiben in Höhe von bis 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Corona-Prämien in dieser Höhe werden auch bei Bezug von ergänzenden SGB II-Leistungen oder Kinderzuschlag nicht auf das Einkommen angerechnet.
Antwort 05.07.2022 von Melis Sekmen CDU
Es gilt die koloniale Vergangenheit gesamtgesellschaftlich aufzuarbeiten. Provenienzforschung und Restitution von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten sind in diesem Zusammenhang nur Teil des Ganzen.
Antwort ausstehend von Melis Sekmen CDU
