Frage an Memet Kilic bezüglich Recht

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Memet Kilic
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Michael D. •

Frage an Memet Kilic von Michael D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kilic,

über den auch von Ihnen unterzeichneten Antrag (Drucksache 17/2130; http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/021/1702130.pdf ) an den Bundestag fordern Sie indirekt (durch Nennung der entsprechenden Waffenmerkmale) erneut ein Verbot olympischer Schießsportdisziplinen.

"Erneut", da sie faktisch schon vor einiger Zeit einen fast inhaltsgleichen Antrag ins Parlament eingebracht haben, wie auch die ihnen politisch nahe stehende SPD-Fraktion festgestellt hat ( http://webtv.bundestag.de/iptv/player/macros/_v_f_514_de/bttv/od_player.html?singleton=true&content=661262 ). Ich gehe daher davon aus, dass dies tatsächlich die volle Absicht der GRÜNEN darstellt.

Wie ist diese als radikal zu bezeichnende Verbotsforderung olympischer Schießsportdisziplinen mit ihrem politischen Selbstverständnis zu vereinbaren. Die GRÜNEN bezeichnen sich ja selbst gerne als "liberale, freiheitliche" "Bürgerrechtspartei".

Mit freundlichen Grüßen

Michael Danner

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Danner,

das Argument, von legalen Waffenbesitzern gehe statistisch keine relevante Gefahr aus, ist nicht neu. Sie wissen, dass schon die Abgrenzung von legalen und illegalen Waffen nicht immer ganz leicht ist. Viele Waffen im illegalen Handel sind – bei legalen Besitzern – gestohlen oder auf andere Weise abhanden gekommen. Die Gefährlichkeit illegaler Waffen ist im Übrigen völlig unbestritten. Wir Grüne waren es, die immer wieder zu verstärkten Anstrengungen aufgefordert haben und beispielsweise die viel zu lange verzögerte Einführung des nationalen Waffenregisters verlangt haben, um eine genaue Übersicht zu bekommen, wer wo was besitzt und lagert. Es war zudem vor allem Bündnis 90/Die Grünen, die eine schärfere Gangart gegen das öffentliche Tragen von Messern eingefordert und sogar teilweise durchgesetzt haben. Sie sehen, wir sind auf diesem Auge keineswegs blind.

Dennoch können wir die Probleme bei der unbegrenzten Lagerung von Schusswaffen und Munition in Privatwohnungen nicht gegen die Probleme des illegalen Besitzes und Gebrauchs von Waffen ausspielen. In ihrer Aussagekraft sind die entsprechenden Argumente ein wenig vergleichbar mit dem Hinweis auf die Zahl der Verkehrstoten gemessen an dem Schaden durch Atomkraftwerke. Lassen Sie mich generell anmerken, dass sich bestimmte Exzesse nur schwer statistisch messen lassen. Wie wollen Sie die Zahl von 12 ermordeten Kindern in Winnenden ins Verhältnis setzen mit anderen Straftaten? Das geht nicht. Wenn Sie mit den Eltern, Geschwistern und Freunden dieser Kinder und Jugendlichen sprechen, verliert das Argument der mangelnden empirischen Relevanz dieser Amoktaten auch deutlich an moralisch vertretbaren Überzeugungskraft.

Worum geht es uns bei dem Antrag? Uns ist klar, dass bestimmte Personen Waffen zu Hause bereithalten müssen. Das gilt für Jäger, die in der Nacht gerufen werden, um beispielsweise ein angeschossenes Wild zu erschießen. Das gilt auch für den kleinen Kreis gefährdeter Personen, die auf Waffen angewiesen sind. Aber müssen Sportschützen Waffen und Munition in der Wohnung lagern? Mit der persönlichen Zuverlässigkeit der Schützen selbst ist es eben nicht getan. In den meisten Haushalten leben auch andere Menschen - mit ihren oftmals nicht einmal in der Familie bekannten Problemen.

Ist es wirklich so weltfremd zu erwarten, dass auch der Schießsport überlegt, wie er mit dieser Situation umgeht und welche Konsequenzen er zu ziehen gedenkt? Mit bloßer Prävention ist es hier nicht getan. Vereine konkurrieren miteinander und gewähren Personen Zugang, an deren Integrität möglicherweise Zweifel zulässig sind. Es wäre hier überaus hilfreich, wenn statt eines ständigen NEIN konkrete Vorschläge kommen würden wie die Problematik der in Privatwohnungen gelagerten Waffen gelöst, oder zumindest entschärft werden könnte.

Eine wichtige und komplizierte Frage ist auch: Was geschieht mit überflüssig gewordenen Waffen? Die Frage des Verbleibs dieser Waffen stellt sich natürlich erst nach der gesetzlichen Umsetzung der von uns erhobenen Forderungen.

Wie ist die Rechtslage? Die fraglichen Waffen sind unabhängig von ihrem konkreten Gebrauchswert Eigentum des Schützen. Hier sehen wir eine gewisse Parallele zu antiken und ererbten Waffen. Der Besitzer behält, wenigstens zunächst, seine Waffenbesitzkarte. Denn schließlich will man ja niemanden enteignen. Zentraler Punkt ist dabei für uns, dass Waffen generell nicht im einsatzfähigen Zustand in der Wohnung gelagert werden dürfen, das heißt vollständig und gemeinsam mit der Munition. Denn es wäre absurd, bestimmte Waffentypen vom Schießsport auszunehmen und sie dann aber in den Wohnungen zu lagern. Hier wird es wohl auf die Anwendung von Anti-Blockiersystemen hinauslaufen, wie wir sie von antiken Waffen kennen.

Nachzudenken wäre auch, dass wir eine Rückgabe dieser Waffen analog zum Einsammeln illegaler Waffen entwickeln. Da wir es aber hier mit zugelassenen Waffen zu tun haben, wäre auch eine Prämie für die Abgabe der Waffen denkbar. Anders als bislang oftmals üblich, dürften die Waffen aber nicht wieder in den Handel kommen. Sie müssten vernichtet werden.

Ich würde mich freuen, wenn es mir gelungen ist, Ihnen zumindest die Motive unserer politischen Forderungen deutlich gemacht zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Memet Kilic