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Wie ist die Abschaffung bzw. radikale Einschränkung der Familienversicherung für Ehepartner mit den Werten der CDU vereinbar? Was tun Sie gegen diese Fehlentwicklung?

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Michael Breilmann
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Frage von Andre P. •

Wie ist die Abschaffung bzw. radikale Einschränkung der Familienversicherung für Ehepartner mit den Werten der CDU vereinbar? Was tun Sie gegen diese Fehlentwicklung?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr P.,

die gesetzliche Krankenversicherung steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Ohne Reformen würden die Krankenkassenbeiträge in den kommenden Jahren deutlich steigen – mit spürbaren Belastungen für Versicherte, Arbeitgeber und den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Die Familienversicherung wird dabei nicht abgeschafft. Sie bleibt im Kern erhalten. Kinder bleiben weiterhin vollständig beitragsfrei mitversichert. Auch Eltern mit kleinen Kindern, Eltern von Kindern mit Behinderung, pflegende Angehörige, Ehe- und Lebenspartner im Rentenalter sowie Menschen mit voller Erwerbsminderung bleiben weiterhin beitragsfrei mitversichert.

Für andere Fallkonstellationen ist vorgesehen, die beitragsfreie Mitversicherung neu auszugestalten. Ziel ist es, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung dauerhaft zu sichern, die Beitragssätze stabil zu halten und gleichzeitig positive Anreize für die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu setzen.

Das parlamentarische Verfahren hat gerade erst begonnen. Wir werden den Gesetzentwurf nun sorgfältig beraten. Für mich ist dabei entscheidend, dass am Ende eine ausgewogene Lösung steht, die die gesetzliche Krankenversicherung nachhaltig stabilisiert und die besondere Bedeutung von Ehe und Familie angemessen berücksichtigt.

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