Hallo, Herr Breilmann! Informationsfreiheitsgesetz und Chatkontrolle sollen geändert / installiert werden. Wie stehen Sie dazu? Ich lasse Sie bereits wissen, das ich dagegen bin. MfG M.Mayer
In einer Zeit in der die Kriminalität im Internet – u.a. der sexuelle Missbrauch von Kindern – zunimmt, braucht es eine effektivere Strafverfolgung im digitalen Raum und verlässliche Instrumente in den Händen von Ermittlungsbehörden. Das im Falle der Ausnahmeregelung für Chatkontrollen, Experten und EU-Politiker bereits seit geraumer Zeit um den richtigen Weg ringen, zeigt wie sensibel und komplex das Thema ist. Die Verschlüsselungstechnik von Chat-Dienstleistern wird jedoch von Kriminellen u.a. zur Verbreitung kinderpornografischer Inhalte ausgenutzt. Daher müssen die unterschiedlichen Aspekte abgewogen und ein Kompromiss gefunden werden, der sowohl eine bessere Strafverfolgung im digitalen Raum ermöglicht als auch den Datenschutz und das digitale Briefgeheimnis von Privatpersonen wahrt.
Unter dem Aspekt des Bürokratieabbaus und der Arbeitsbelastung der öffentlichen Verwaltung soll das Informationsfreiheitsgesetz neu justiert werden. Ziel ist es, das Auskunftsrechte von Abgeordneten und der Presse sowie Auskunftsansprüchen der Allgemeinheit stärker aufeinander abgestimmt werden, um den Verwaltungsaufwand zu verringern und Ressourcen zu schonen. Das komplexe IFG soll für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung sollen vor Anfeindungen und Drohungen geschützt werden, indem die Namen der Mitarbeiter unkenntlich gemacht werden. Das Gesetz muss zukünftig der komplexen Bedrohungslage von innen und von außen sowie dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie dem der Kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr oder der Terrorismusbekämpfung Rechnung tragen.
