Frage von Uwe C. • 20.03.2026 Wo genau steht § 32 Abs. 1 Urlaubsverordnung (UrlVO) von 1971, dass Sie Beamten für eine so lange Zeit (17 Monate) für Wahlkampf beurlauben können? Antwort ausstehend von Michael Ebling SPD Rheinland-Pfalz Beamt:innen
Frage von Uwe C. • 17.03.2026 Sind Ihre Beamten nicht ausgelastet, gibt es nicht genug zu tun für Ihre Beamten? Antwort 20.03.2026 von Michael Ebling SPDKurz: eine Beurlaubung ist rechtmäßig und es enstehen dem Land keine Kosten. Rheinland-Pfalz Beamt:innen
Frage von Uwe C. • 12.03.2026 1 An welcher Stelle im Beamtenrecht steht, dass Beamte für Wahlkämpfe einer Partei auf lange Zeit beurlaubt werden können? Antwort ausstehend von Michael Ebling SPD Rheinland-Pfalz Beamt:innen