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Erklären Sie mir bitte in eigenen Worten, was die von Ihrer Regierung vorgelegte Beschneidung des Informationsfreiheitsgesetzes den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes konkret bringen soll!

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Michael Frieser
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Frage von Angelika D. •

Erklären Sie mir bitte in eigenen Worten, was die von Ihrer Regierung vorgelegte Beschneidung des Informationsfreiheitsgesetzes den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes konkret bringen soll!

Sehr geehrter Herr Frieser,

ich lebe in Ihrem Wahlkreis Nürnberg-Süd. Sie sind also mein direkter Volksvertreter auf Bundesebene. Außerden sind sie als Mitglied des Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz an dieser Stelle mit Sicherheit auch fachlich kompetent.
Im Koalitionsvertrag hat Ihre Bundesregierung noch festgehalten, das Informationsfreiheitsgesetz "mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung" reformieren zu wollen. In der vorliegenden Version ist zumindest mir nicht klar, wo der Mehrwert für eine Bürgerin wie mich, meinen Nachbarn, den katholischen Landwirt in der Hallertau oder das queere Pärchen in Berlin-Kreuzberg liegen soll. Könnten Sie mir das bitte in Ihren eigenen Worten erklären?
Herzlichen Dank!

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Angelika D..

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Antwort von CSU

Sehr geehrte Frau Dr. D.,

vielen Dank für Ihre Frage. Zunächst: Als Unionsfraktion bekennen wir uns ausdrücklich zur Transparenz und zivilgesellschaftlichen Kontrolle staatlichen Handelns. Gleichzeitig wollen wir die Handlungsfähigkeit der Behörden sicherstellen und vor unverhältnismäßiger Belastung schützen. Das Informationsfreiheitsgesetz und damit verbundene Auskunftsrechte dürfen kein Einfallstor für die missbräuchliche Nutzung sensibler Informationen sein. 

Im Sinne eines ausgewogenen Kompromisses zwischen Auskunftsrechten sowie dem besseren Schutz kritischer Infrastruktur und Anforderungen der Spionage- und Terrorabwehr wollen wir das Informationsfreiheitsgesetz daher maßvoll reformieren. Wir wollen das Gesetz verständlicher und transparenter gestalten und die Auskunftsrechte auf natürliche Personen mit berechtigtem Interesse fokussieren. 

Bei der konkreten Ausgestaltung des Gesetzentwurfs und der anschließenden parlamentarischen Beratung werden wir darauf achten, dass das legitime Recht der Öffentlichkeit, staatliches Handeln zu kontrollieren, in der Praxis nicht eingeschränkt wird.

Mit freundlichen Grüßen 

Michael Frieser

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