Wie ist Ihre Haltung gegenüber der angedachten Beschneidung des Informationsfreiheitsgesetz?
Mit Blick auf die - gerade auch seitens der Union - betriebene Politk der letzten Jahrezehnte in Bund, Ländern und EU, scheint die Informationsasymmetrie zwischen Staat und Bürger weiter zuzunehmen. Während Ausweitungen von Überwachungsgesetzen die Bürger mehr und mehr unter Generalverdacht stellen, erfolgen indes keine nennenswerten Fortschritte um den politischen Betrieb transparenter zu machen und Lobbyismus und Korruption in den Bereich des Sichtbaren und damit zum Gegenstand gesellschaftlicher Debatten und Willensbildung zu bringen. Die geplanten Einschränkungen des IFG verstärken aus meiner Sicht die Informationsasymmetrien zwischen Staat und Bürger und erleichtern das Verschleiern von politischem Fehlverhalten und illegitimer Einflussnahme.
Wieso will die Union diese Informationsasymmetrien verstärken? Wie blicken Sie als Abgeordneter darauf? Ist mit Blick auf Lobby-Transparenz und Korruptionsprävention schon "genug" getan oder was sollte aus Ihrer Sicht noch geschehen?
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage. Deutschland hat seit über vier Jahren ein Lobby-Register, das auch im internationalen Vergleich sehr weitreichende Transparenzvorschriften beinhaltet. Mit Blick auf diese und andere Vorschriften sehe ich keine systematische "Informationsasymmetrie", wie Sie schreiben.
Als Unionsfraktion bekennen wir uns ausdrücklich zum Ziel der Informationsfreiheit und zur zivilgesellschaftlichen Kontrolle staatlichen Handelns. Gleichzeitig wollen wir die Handlungsfähigkeit der Behörden sicherstellen und vor unverhältnismäßiger Belastung schützen. Das Informationsfreiheitsgesetz und damit verbundene Auskunftsrechte dürfen kein Einfallstor für die missbräuchliche Nutzung sensibler Informationen sein.
Im Sinne eines ausgewogenen Kompromisses zwischen Auskunftsrechten sowie dem besseren Schutz kritischer Infrastruktur und Anforderungen der Spionage- und Terrorabwehr wollen wir das Informationsfreiheitsgesetz daher maßvoll reformieren. Wir wollen das Gesetz verständlicher und transparenter gestalten und die Auskunftsrechte auf natürliche Personen mit berechtigtem Interesse fokussieren.
Bei der konkreten Ausgestaltung des Gesetzentwurfs und der anschließenden parlamentarischen Beratung werden wir darauf achten, dass das legitime Recht der Öffentlichkeit, staatliches Handeln zu kontrollieren, in der Praxis nicht eingeschränkt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Frieser
